Gevelsberg. Der Mann aus Gevelsberg, der u.a. in der Herdecker Klinik ein Feuer gelegt hat, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Mit der Entscheidung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus endete im Landgericht Hagen das Sicherungsverfahren gegen einen 38 Jahre alten Mann aus Gevelsberg. Am Ende des Prozesses zeigte sich die Kammer davon überzeugt, dass der Beschuldigte im Sommer vergangenen Jahres zunächst am Berger See in Gevelsberg ein kleines Feuer entfacht und einige Tage später im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke das Bett in einem Zimmer in Brand gesetzt hatte.

Respektvolle Verhandlungsführung

Das mehrere Tage lange Verfahren zeichnete sich durch eine äußerst rücksichts- und respektvolle Verhandlungsführung aus. Das Gericht nahm sich viel Zeit, hörte eine große Anzahl an Zeugen. Schließlich ging es darum, eine für das Leben des Beschuldigten einschneidende Entscheidung zu treffen.

Zuletzt hörte das Gericht einen Gutachter, der sich zum Thema der Unterbringung äußerte. Er bestätigte eine, in einem vorläufigen Gutachten bereit diagnostizierte, paranoide Schizophrenie. Zur Zeit der Brandsetzung in Herdecke habe der Beschuldigte unter religiösem Wahn gestanden. Würde der Gevelsberger nicht untergebracht, bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit, dass er erneut in einen solchen Zustand verfalle und auch wieder Feuer legte. Denn das, so der Experte, stünde in der Religion als ein Mittel der Reinigung.

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Der 38-Jährige müsse in einer geschlossenen Station untergebracht werden, da er das eng strukturierte Umfeld der Maßregelungen bräuchte. In seinem familiären Umfeld würde er höchstwahrscheinlich seine Medikamente absetzen, mit der Begründung, sie nicht mehr zu brauchen. Der Beschuldigte habe kein Verständnis für seine Erkrankung und ihm fehle grundlegendes Wissen über die Medikamente, so der Gutachter. Der Fachmediziner stellte dem Gevelsberger trotz der Befürwortung der Unterbringung eine positive Prognose aus. Vom Status quo ausgehend, könnte der 38-Jährige in die Gruppe der von der Krankheit Betroffenen fallen, die lediglich ein bis zweimal einen Schub in Form einer Psychose bekämen. Festlegen könnte er sich darauf allerdings aufgrund fehlender Erkenntnisse noch nicht.

Bezüglich der Gefahr möglicher künftiger Straftaten gab der Gutachter an, dass er nicht davon ausgehe, der Beschuldigte könnte zum Beispiel Körperverletzungsdelikte begehen. Das passe nicht zu seiner Persönlichkeit. Aber die Gefahr einer erneuten Brandstiftung bestehe.

Die angeordnete Unterbringung ist erst einmal zeitlich unbegrenzt. Allerdings wird mindestens einmal im Jahr durch die Strafvollstreckungskammer überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung noch vorliegen. Ziel sei, so der Richter, den Beschuldigten wieder in sein altes Leben entlassen zu können.