Gevelsberg/Hagen. Ein 62-jähriger ehemaliger Lehrer des Gevelsberger Gymnasiums ist wegen Kinderpornografie zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Ein ehemaliger Lehrer (62) des Gevelsberger Gymnasiums ist vom Landgericht Hagen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden – wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie. Auch die Berufungsinstanz wollte ihm, wie bereits zuvor das Amtsgericht Schwelm im Juni, keine Chance zur Bewährung mehr einräumen.
Bei einer Durchsuchung seines Hauses in Breckerfeld im April 2018 waren von den Ermittlern tausende kinderpornografische Bilder und Videos auf dem Rechner des Gymnasiallehrers gefunden worden. Außerdem hatte der 62-Jährige Pädagoge detaillierte Anleitungen geschrieben und verbreitet, auf welche Weise man Babys und Kleinkinder am besten sexuell missbrauche und quäle, auch durch dem Einsatz von Tieren. Als die Polizeibeamten kamen, war der Angeklagte gerade wieder im Darknet unterwegs.
Wie ein Lauffeuer herumgesprochen
Unter den einstigen Schülern des Gevelsberger Gymnasiums hatte sich die jahrelang verheimlichte sexuelle Vorliebe des Pädagogen, die durch den ersten Prozesstag in der vergangenen Woche ans Licht der Öffentlichkeit gekommen war, wie ein Lauffeuer herumgesprochen. Viele konnten es gar nicht glauben. Einige erschienen gestern als interessierte Zuschauer zum Prozess, in den Saal durften wegen der Corona-Problematik nicht alle herein.
Doch die Ehefrau und die Kinder des Lehrers saßen Montagvormittag mit im Zuschauerraum und nahmen das Urteil gegen den eher bieder wirkenden Familienvater geschockt zur Kenntnis. Sie stellten sich demonstrativ und schützend vor ihn und wollen auch in Zukunft weiterhin zu ihm halten. Von den „heimlichen Neigungen“ ihres Familienmitglieds hatten sie erst in der vorigen Woche aus den Medien erfahren. Der vierfache Familienvater, der aufgrund von Depressionen und Angstzuständen bereis seit mehr als drei Jahren dienstunfähig krankgeschrieben ist, konnte sein Geheimnis über mehrere Jahre erfolgreich verbergen.
Vor der Kleinen Berufungskammer beim Landgericht Hagen hat er am Montag noch dagegen angekämpft, ins Gefängnis zu müssen – vergeblich. Vorsitzende Richterin Claudia Oedinghofen kritisierte im Urteil, dass das Gericht „bislang keine spezifischen therapeutischen Bemühungen im Sinne einer Bewältigung seiner Neigung feststellen konnte“. Die Taten seien „von schlimmer Qualität in Hinblick auf das den Kindern zugefügte Leid.“
Bereits zuvor hatte Staatsanwalt Dr. Marco Klein in seinem sehr emotionalen Plädoyer, das an Deutlichkeit nicht zu übertreffen war, 22 Monate Gefängnis gefordert. Der Ankläger wörtlich: „Wenn hier noch ein Urteil mit Bewährung herauskommen würde, fände ich das ein starkes Stück!“
Gesetzesentwurf: Kinderpornografie als Verbrechen
Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solchen Materials liegt oft ein wirklicher und schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die weltweite Verbreitung und Verfügbarkeit solcher Fotos/Filme erfolgt eine dauerhafte Herabsetzung der Opfer.
Aufgrund eines 2015 verschärften Gesetzes sind nun auch solche Dateien/Bilder, die früher noch als strafloses „Nackt-Posing“ galten, zu verfolgen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, Kinderporno grafie als Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr) zu behandeln.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Lehrer erklärt, dass er sich in psychotherapeutischer Behandlung befinde und dass seine sexuellen Neigungen Teil der Therapiegespräche sei. Da hatte er allerdings nicht damit gerechnet, dass Richterin Claudia Oedinghofen die Therapeutin vorladen würde. Diese wiederum ließ das Lügengebäude vor Gericht einstürzen wie ein Kartenhaus und berichtete, der Oberstudienrat habe sich erst einen Tag nach dem Prozessauftakt gemeldet und dringend um einen Termin gebeten, in dem es um seine Vorlieben gehen sollte.
Nun droht auch Verlust der Pension
Nach dem ersten Prozesstag hatten auch Richterin Claudia Oedinghofen und Staatsanwalt Dr. Marco Klein Post bekommen: Und zwar von ehemaligen Schülerinnen, die darüber berichteten, dass der Angeklagte eine Neigung zum Quälen von Schülern gehabt habe. Die Hinweise konnten aber nicht mehr im Verfahren berücksichtigt werden.
Vergeblich hatte der Lehrer, bevor das Urteil fiel, ans Gericht appelliert: „Ich mache eine Therapie, will endlich wieder in Ruhe denken und ruhig schlafen können.“
Der Oberstudienrat ist inzwischen als „dienstunfähig“ eingestuft, aus dem Schuldienst ausgeschieden und erhält im vorzeitigen Ruhestand nach eigenen Angaben „monatlich 3000 Euro“. Seine freie Zeit verbringt er im Garten und bei ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund und mit Orgelspielen. Das dürfte sich bald ändern. Nach der Haftverbüßung droht ihm zusätzlich der Verlust des Beamtenstatus und seiner Pension.