Gevelsberg. Sie versetzten Tankstellen-Pächter im Ennepe-Ruhr-Kreis in helle Aufregung und wurden schließlich von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) gefasst.

Sie versetzten Tankstellen-Pächter im Ennepe-Ruhr-Kreis in helle Aufregung, wurden von der Polizei gejagt und schließlich von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) gefasst: Die Räuber, die im Januar und Februar vergangenen Jahres eine bewaffnete Überfall-Serie auf insgesamt sieben Tankstellen hingelegt hatten. Jetzt stehen ihre mutmaßlichen Helfer vor Gericht.

War das ein spektakulärer Einsatz am 12. Juni 2019 an der Hagener Straße in Gevelsberg: Gegen vier Uhr morgens wird die stockfinstere Nacht plötzlich taghell, als eine Blendgranate zündet. Dann erfolgt ein ohrenbetäubender Knall: Mit einem Rammbock ist die Wohnungstür aufgebrochen worden. Die SEK-Beamten nehmen vier damals dringend Tatverdächtige fest, darunter drei Brüder. Ihre Wohnung ist nur 800 Meter von einer der Tankstellen entfernt, die ein halbes Jahr zuvor überfallen wurden.

Haupttäter hatte alles eingeräumt

Im Januar dieses Jahres standen dann aber nur noch zwei als Tankstellen-Räuber angeklagte Männer vor dem Landgericht Hagen: Ein 37-jähriger Gevelsberger, der bestritt und letztlich freigesprochen wurde, sowie der Gevelsberger Zafer C. (24), einer von den festgenommenen Brüdern. Er räumte im Verfahren alle ihm zur Last gelegten sieben Taten unumwunden ein: Raubüberfälle auf vier Tankstellen in Gevelsberg, auf eine in Schwelm, auf eine in Sprockhövel-Haßlinghausen und auf eine in Dortmund.

Für diese Taten wurde Zafer C. Ende Januar zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In seinem Strafverfahren hatte er auch angegeben, wer die Chauffeure gewesen sein sollen, die ihn und seine Mittäter im Auto zu den jeweiligen Tatorten geschafft hätten – und nach den durchgeführten Überfällen auch von dort wieder weg.

Da ist Ante Z. (53) aus Gevelsberg, ein Kroate, der zusammen mit Zaman M. (42), einem in Gevelsberg lebenden Iraker, beim Überfall auf die Westfalentankstelle in Gevelsberg als Helfer beteiligt gewesen sein soll. Letztgenannter hätte vor dem Überfall am 18. Januar 2019 den Tatort ausgekundschaftet, während der andere das Fluchtauto der beiden Tankstellenräuber gefahren habe. Die unter Einsatz eines Messers erbeuteten 900 Euro seien unter den vier Beteiligten gerecht aufgeteilt worden, so die Anklage.

Bei dem Überfall auf eine SB-Tankstelle in Dortmund, bei dem der bereits verurteilte Zafer C. eine Schreckschusspistole gezückt hatte, konnte die Kassiererin die Kasse nicht öffnen. Dadurch blieb es bei der äußerst mageren Beute von sechs Schachteln Zigaretten. In dem Fall, so der Anklagevorwurf gestern, hätte Adhurim K. (24) am Steuer des Fluchtautos gesessen.

K. stammt aus dem Kosovo und lebt in Hagen-Boele. Trotz seiner jungen Jahre kann er bereits eine kriminelle Karriere vorweisen: Zuletzt wurde er vom Landgericht Hagen wegen mehrerer Geldautomaten-Sprengungen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren Haft verurteilt. Das Schöffengericht hatte ihn der Zwangsprostitution für schuldig befunden und zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Eine Berufung platzte, weil sich der Angeklagte wegen eines „Brechdurchfalls“ verhandlungsunfähig schreiben ließ.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Beim Überfall auf die Esso-Tankstelle in Schwelm am 16. Februar 2019, soll der Zaman M. das Fluchtauto gesteuert haben. Diesmal betrug die wenig üppige Beute, die auch noch durch drei geteilt werden musste: 250 Euro Bargeld.

Beim Überfall am 21. Februar 2019 auf die Shell-Tankstelle in Haßlinghausen kam ein Hammer zum Einsatz, der mit Wucht auf die Theke geschlagen wurde, um die junge Kassiererin einzuschüchtern. Die Beute betrug knapp 440 Euro und einige Schachteln Zigaretten. Fahrer, so die Anklage, sei wiederum Adhurim K. gewesen.

Der Prozess vor dem Landgericht ist sofort geplatzt. Als Hauptbelastungszeuge hätte Zafer C. auftreten sollen – doch dessen Verurteilung von Ende Januar ist noch nicht rechtskräftig. „Der Hauptzeuge hat derzeit noch ein Aussage-Verweigerungsrecht. Deshalb wird ein neuer Termin von Amtswegen bestimmt“, so Richter Christian Potthast.