Schwelm. Das Werbe-Flugzeug, das die Firma „Das Triebwerb“ an der Hattinger Straße in Schwelm aufstellen möchte, beschäftigt weiterhin die Politik.

Werbung mit Flugzeug auf dem Gelände des ehemaligen Eisenwerks an der Hattinger Straße, Klappe die Dritte: Nach FDP und SPD und einem weiterem Statement pro Flugzeug des gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen und CDU, Jürgen Lenz, melden sich auch die Wählergemeinschaften SWG.BfS zur Wort.

Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die Politik Geschäfte der laufenden Verwaltung in den Rat zurückholen kann. Und eben mit diesem Gedanken spielt die Wählergemeinschaft. „Die SWG.BfS-Fraktion behält sich vor, einen entsprechenden Antrag zu stellen, um die subjektive Entscheidung der Verwaltung korrigieren zu können“, sagt Jürgen Kranz, Fraktionsvorsitzender SWG.BfS.

Politik vorher nicht involviert

Die Verwaltung habe die Entscheidung über den Antrag zur Aufstellung eines Werbeflugzeuges leider als reines Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen und daher nicht, wie es wünschenswert und möglich gewesen wäre, im Vorfeld den Kontakt zur Politik gesucht, bedauert Kranz. Wäre die Bauvoranfrage zum Aufstellen des Flugzeugs positiv beschieden worden, hätte wahrscheinlich niemand mehr darüber gesprochen.

„Die bestehenden Gesetze wurden bei der Entscheidung sehr eng und ohne Augenmaß ausgelegt“, kritisiert der Fraktionschef. Das Flugzeug füge sich nicht in die vorhandene Bebauung ein, hatte das Rathaus argumentiert. Der negative Bescheid mit Bezug auf die Umgebungsbebauung könne natürlich nur rein subjektiv sein, insbesondere, weil es sich um ein Gebiet mit sehr unterschiedlicher Bebauung handele. Objektive Maßstäbe seien hier nicht möglich, so Kranz weiter.

Mit dem Joker Rückholrecht, durch §41 Abs. 3 der Gemeindeordnung gedeckt, können die Wählergemeinschaften das Aufstellen des Flugzeugs in den Kreis der Politik holen. Da ist es durch die öffentliche Diskussion mittlerweile sowieso angekommen. „Selbstverständlich darf der Rat bei der Ausübung dieses Rechts nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen“, weiß auch Jürgen Kranz um seine Grenzen.