Schwelm. Panne bei der Briefwahl in Schwelm: Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist ein Fehler unterlaufen.

Im Rahmen der umfangreichen Organisation der Kommunalwahlen 2020 am Sonntag, 13. September, hat die Stadt Schwelm mit dem Versenden von beantragten Briefwahlunterlagen begonnen. Diese Unterlagen beinhalten jeweils den Wahlschein und fünf Stimmzettel: Einen für die Wahl zur Ratsvertretung der Stadt Schwelm, einen für die Bürgermeisterwahl, einen für die Wahl der Vertretung des EN-Kreises, einen für die Wahl zum Landrat und einen für die Wahl zum Ruhrparlament.

Wahlbezirke 1 und 3 betroffen

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist der Stadt ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Für die Wahl der Vertretung des EN-Kreises ist das Schwelmer Stadtgebiet bekanntlich in drei Wahlbezirke mit je eigenem Stimmzettel unterteilt worden. Entsprechend erhalten Bürger/innen mit den Wahlscheinunterlagen auch nur den Stimmzettel, der für ihren Wahlbezirk gilt. Die Stadt hat Bürger/innen, die die Briefwahl beantragt haben, versehentlich nur den Stimmzettel für den Wahlbezirk 2 beigelegt, sodass Bürger/innen in Wahlbezirk 1 und 3 den falschen Stimmzettel erhalten haben.

Die Stadt entschuldigt sich für diese Panne. Sie hat unmittelbar ermittelt, welche Empfänger/innen den falschen Stimmzettel erhalten haben und sendet diesen Bürger/innen die Briefunterlagen – versehen mit einem Anschreiben – noch einmal in korrekter Zusammenstellung zu. In Absprache mit dem EN-Kreis wurden die Wahlscheine der betroffenen Bürger/innen aus den Wahlbezirken 1 und 3 für ungültig erklärt.

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Selbstverständlich werden nun alle Briefwahlunterlagen korrekt zusammengestellt versandt.