Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Ab wann darf Wahlwerbung plakatiert werden? Wer ist danach fürs wieder Abhängen zuständig? So handhaben es Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal.

In weniger als einem Monat ist Kommunalwahl und die Parteien laufen beim Werben um Wählerstimmen zur Höchstform auf. Spätestens seit die Wahlplakate hängen und die Wesselmänner stehen, prägt diese Werbung auch das jeweilige Stadtbild in Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal. Aber welche Regeln gelten eigentlich bei der Plakatierung?

Schwelm

Die Stadt Schwelm erlaubt Wahlwerbung im Rahmen einer sogenannten Allgemeinverfügung beispielsweise seit dem 13. Juni. Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gibt es aber Auflagen. So müssen trotz Plakaten auf Gehwegen jederzeit 1,5 Meter Platz für Passanten gewährleistet sein. Bei der Aufstellung von Wahlständen müssen die Verantwortlichen auf die Hygiene achten und ebenfalls Sorge dafür tragen, dass zwischen Personen 1,5 Meter Abstand möglich sind. Generell dürfen Plakatständer nicht den Auto- oder Fußgängerverkehr gefährden oder auch nur erschweren. Wichtig für die Natur: Es dürfen keine Nägel in Bäume geschlagen werden.

Auch interessant

Für Chancengleichheit müssen die Parteien und Wählervereinigungen selbst sorgen. „Wir geben die Anzahl der Plakate nicht explizit vor“, sagt Heike Rudolph, Sprecherin der Stadt Schwelm. „Das hat sich in der Praxis über viele Jahre hinweg bewährt.“ Spannbänder müssen höher als viereinhalb Meter hängen und dürfen sich bei Wind und Wetter nicht lösen. Bei Sturm sind sie sogar einzuholen.

Verboten ist Wahlwerbung zum Beispiel im Bereich von Straßenkreuzungen und Einmündungen, auf Verkehrsinseln und im Innenrand von Kurven. Auch an Verkehrsschildern oder Ampeln ist sie unzulässig. Gleiches gilt für Grün- und Parkanlagen und auf Kinderspielplätzen – mit Ausnahme der zur Verfügung stehenden Plätze für Großplakate. An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist Wahlwerbung ebenfalls untersagt. Spätestens bis zum 30. September muss die Werbung wieder entfernt sein.

Gevelsberg

Die Stadt Gevelsberg regelt die Wahlwerbung als erlaubnisfreie Sondernutzung. Damit haben die Parteien Sorge dafür zu tragen, ihre Werbeplakate so aufzustellen beziehungsweise aufzuhängen, dass Sichtdreiecke bei der Ausfahrt aus einmündenden Straßen frei bleiben. Auch ist die Sicht von Fußgängern auf den fließenden Verkehr zu gewährleisten. Höchstgrenzen für die Anzahl von Plakaten für jede Partei gibt es auch hier nicht.

Auch interessant

Plakate dürfen nicht im unmittelbaren Eingangsbereich zu Wahllokalen angebracht werden und auch nicht in öffentlichen Gebäuden und dazu gehörenden öffentlichen Bereichen, die dem Hausrecht der Stadt Gevelsberg unterliegen. Für die Entfernung sind die jeweiligen Parteien zuständig. Für beschädigte Plakate gilt, dass diese unverzüglich nach Bekanntwerden der Beschädigung zu entfernen beziehungsweise zu reparieren sind.

Ein Plakat der Linken an der Mittelstraße in Gevelsberg.
Ein Plakat der Linken an der Mittelstraße in Gevelsberg. © WP | Max Kölsch

Grundsätzlich sind auch die die sogenannten Wesselmänner, also die Großplakate, im Zeitraum der letzten drei Monate vor einer Wahl „erlaubnisfrei“, so dass sie ohne Genehmigung aufgestellt werden dürfen. Gleichwohl hat es sich in Gevelsberg eingebürgert, dass die Parteien die ihnen vor Beginn des Wahlkampfes schon bekannten und beabsichtigten Standorte den Technischen Betrieben der Stadt Gevelsberg mitteilen.

Ennepetal

Auch in Ennepetal gibt es für Wahlwerbung eine Sondernutzungserlaubnis. „Die Stadt Ennepetal stellt für die teilnehmenden Parteien und die Wählervereinigungen angemessene Wahlwerbemöglichkeiten sicher“, heißt es dazu vonseiten der Stadtverwaltung.

Auch interessant

Abhängig vom Ergebnis der letzten Wahl werden den Parteien hier abgestufte Höchstgrenzen zwischen 46 und 91 Standorten zur Plakatierung genehmigt. Plakate müssen wegen des Lichtraumprofils der Gehwege mindestens 2,20 Meter hoch hängen. Nicht hängen dürfen sie zum Beispiel an den Schildermasten vorfahrtsregelnder Verkehrszeichen oder in Kreuzungsbereichen.

Die Plakate müssen unmittelbar nach der Wahl am 13. September, beziehungsweise einer möglichen Stichwahl am 27. September abgehängt werden. Dafür verantwortlich sind die Parteien und die Wählervereinigungen selbst. Auch im Falle der Wesselmänner werden Zahl und in dem Fall der genaue Ort durch die Ordnungsbehörde der Stadt Ennepetal genehmigt.

Weitere Nachrichten aus Ihrer Stadt finden Sie hier.