Gevelsberg/Hagen. „Einmal mit alles ohne scharf!“ Dieser Satz fällt bei dem Gevelsberger schon lange nicht mehr. Seine Döner-Bude in Gevelsberg machte er zu.

Kann man durch den Verkauf von Döner reich werden? Im Fall von Hüseyin A. (59), der früher in Gevelsberg einen türkischen Spezialitäten-Grill betrieb, lautet die Antwort ja und nein.

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Einst ein vermögender Geschäftsmann, der laut Finanzamt in den Jahren 2014 und 2015 noch einen Gewinn zwischen 104.000 und 152.000 Euro erwirtschaftete, ist er inzwischen hoch verschuldet in den Sozialhilfebereich abgeglitten.

Wie man Hüseyin A. jetzt, als Angeklagten vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hagen erlebt, möchte man nicht mit ihm tauschen: Der Mann wirkt schwer angeschlagen, seine Hände zittern stark, er leidet unter der Parkinson-Krankheit, auch als „Schüttel-Lähmung“ bezeichnet, einem langsam fortschreitenden Verlust von Nervenzellen. Deshalb war sein Verfahren wegen Steuerhinterziehung im Januar bereits abgebrochen worden, doch zwischenzeitlich hat ein Mediziner dem Angeklagten eine stundenweise Verhandlungsfähigkeit attestiert.

Alles penibel aufgeschrieben

Also, auf ein Neues. Nachdem Staatsanwalt Dr. Marco Klein die Anklageschrift verlesen hatte, die den Vorwurf enthält, der ehemalige Gevelsberger Döner-Imbiss-Betreiber hätte in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 14 falsche Steuererklärungen abgegeben und dadurch Steuern in einer Gesamthöhe von rund 200.000 Euro hinterzogen, kam von der Kammer ein wohlwollendes Angebot: Mit der einmaligen Zahlung von 20.000 Euro könnte das Verfahren gegen Hüseyin A. eingestellt werden.

Vorsitzender Richter Andreas Behrens brachte dann die Gründe für den Vorschlag des Gerichts vor: Bei der seinerzeitigen Errechnung des Steuerschadens habe das Finanzamt eine Methode angewandt, „an der die Behörde heute selbst nicht mehr festhält“. Der in der Anklageschrift genannte Hinterziehungsbetrag sei zu hoch. Nach aktuellen Neuberechnungen, insbesondere aber nach handschriftlichen Aufzeichnungen, die man bei Hüseyin A. sicherstellen konnte, sei nunmehr noch von einem Gesamtsteuerschaden in Höhe von rund 95.000 Euro auszugehen.

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Der türkische Grillbetreiber hatte jahrelang seine Einnahmen und Ausgaben penibel notiert. Bei einer Durchsuchung seiner Räume in Gevelsberg am 19. Mai 2015 konnten die Steuerfahnder seine Notizen und zahlreiche „schwarz“, also ohne Rechnung, gelieferte Dönerspieße auffinden.

Zuvor hatten die Ermittler der Finanzbehörde als Testkunden mehrmals Dönertaschen bei Hüseyin A. gekauft. Diese wurden aber nicht aufgegessen, sondern zerlegt – und dabei der Schabefleischanteil abgewogen. Anhand der Anzahl der gelieferten Fladenbrote wurde dann hochgerechnet, wieviel Portionen Döner täglich über die Verkaufstheke gegangen sein mussten.

Das großzügige Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen Zahlung von 20.000 Euro einzustellen, musste Verteidiger Dirk Tausch dennoch ausschlagen: „Mein Mandant hat das Geld leider nicht.“ Vorsitzender Richter Behrens konterte: „Eine Einstellung des Verfahrens gibt es hier aber nicht zum Nulltarif.“