Gevelsberg/Hagen. Wegen Schwarzlieferungen von Dönerspießen steht ein 59-Jähriger ehemaliger Imbissbetreiber aus Gevelsberg wieder vor Gericht.

Vor der großen Wirtschaftsstrafkammer wird nunmehr erneut das letzte der sogenannten „Döner-Verfahren“ wegen Steuerhinterziehung verhandelt: Aufgrund von „Schwarzlieferungen“ von Dönerspießen hat das Landgericht Hagen im Ursprungsverfahren zwei Verantwortliche einer Hagener Firma bereits rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten, beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zahlreiche weitere Verfahren, nunmehr das zwölfte, richten sich seither gegen die Käufer dieser „schwarz“ gelieferten Dönerspieße.

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Der 59-jährige Angeklagte aus Gevelsberg soll in Gevelsberg einen Imbiss betrieben haben und für die Jahre 2013 bis 2015 Steuern in 14 Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt Schwelm falsch erklärt haben (beziehungsweise nicht fristgerecht richtig erklärt haben, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb).

Hierdurch soll er Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer in einer Gesamthöhe von rund 200.000 Euro hinterzogen haben. Für Steuerhinterziehung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Der Angeklagte soll wegen Steuerhinterziehung in den vorangegangenen Jahren im Jahr 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein.

Der ursprünglich am 20. Januar begonnene Prozess wurde seinerzeit wegen einer Erkrankung des Angeklagten abgebrochen. Es sind sechs Verhandlungstage vorgesehen: Am 18. Mai, 25. Mai, 2. Juni, 10. Juni, 12. Juni und 16. Juni.

Der erste Termin findet statt am Montag, 18. Mai, 9 Uhr, im Saal 101, des Landgerichts Hagen.