2019 haben 6.867 Leistungsberechtigte im Ennepe-Ruhr Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaketerhalten. Das ergibt 2,7 Millionen an Hilfe.
Schwelm
Der Zugang zu Bildung und außerschulischen Aktivitäten ist längst nicht selbstverständlich. Vielen Familien fehlen die nötigen finanziellen Mittel, um beispielsweise Nachhilfe oder Klassenfahrten für das schulpflichtige Kind zu bezahlen. Auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann Familien mit geringem Einkommen finanziell belasten.
Deshalb erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Ihnen können beispielsweise Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und das Mittagessen bezahlt werden. Darüber hinaus werden sie auch für den Musikunterricht oder die Mitgliedschaft im Sportverein finanziell unterstützt. Für das Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises heißt das: Gut 10.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben grundsätzlich Anspruch auf diese Leistungen.
2019 haben 6.867 Leistungsberechtigte Angebote aus dem BuT erhalten. Damit wurden Familien mit geringem Einkommen mit knappen 2,7 Millionen Euro unterstützt. Das meiste Geld - 1,1 Millionen Euro - floss in die Mittagsverpflegung.Durch das neue Starke-Familien-Gesetz wurde das BuT im August letzten Jahres verbessert. Trotzdem werden die Leistungen noch nicht von allen Leistungsberechtigten wahrgenommen. Vielen ist es unangenehm, Hilfe vom Jobcenter anzunehmen, weil sie dann als Leistungsberechtigte erkennbar sind. Aus diesen Grund bietet das Jobcenter EN Familien unter anderen an, die Kosten im Nachgang zu erstatten.
Anspruch auf Unterstützung aus dem BuT haben alle Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Gesonderte Anträge sind nicht nötig, vorzulegen sind lediglich Nachweise über die entstandenen Kosten. Ausnahme sind die Mittel für den Schulbedarf. Diese werden jeweils am 1. August und 1. Februar automatisch überwiesen. Jährlich sind das insgesamt 150 Euro.
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Weitere Informationen oder Formulare finden sich auf der Internetseite des Jobcenters EN unter www.jobcenter-en.de.