Ennepe-Ruhr. Bestattungen sind von den Auflagen der Landesregierung bezüglich des Coronavirus’ auch betroffen. Die Trauerhallen sind geschlossen.

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen erlassen, das zum Montag in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Auf diese Weise soll die Ausbreitung des Coronavirus’ SARS-CoV-2 weiter verlangsamt werden. Das hat auch Auswirkungen auf Bestattungen.

Trauerhallen sind geschlossen

Auch interessant

„Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis“, steht es in der Rechtsverordnung der Landesregierung. Der Kirchenkreis Schwelm, die Propstei St. Marien und die Stadt Gevelsberg erklären, wie das in der Umsetzung aussieht.

Coronakrise in NRW macht weitere Maßnahmen nötig - Überblick

weitere Videos

    So seien die Trauerhallen geschlossen, wie Andreas Schulte, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schwelm sagt. Auch werde darauf geachtet, dass Bestattungen mit einer kleinst möglichen Beteiligung stattfänden. „Eine einheitliche Regelung gibt es da nicht“, sagt Schulte. „Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen auch in diesen schweren Zeiten bestattet werden können.“ Denkbar sei, dass die Trauernden in Zweier-Gruppen mit entsprechendem Abstand zueinander am Grab stünden.

    Personal achtet auf Abstand

    Auch die Propstei St. Marien achtet darauf, dass zu einer Beerdigung nicht mehr als 15 Personen erscheinen. Die Trauerhallen müssten geschlossen bleiben.

    „Unser Friedhofspersonal achtet darauf, dass die Leute sich bei einer Bestattung separieren, das wird auch entsprechend kommuniziert“, heißt es auf Nachfrage aus dem Gevelsberger Rathaus. Ansonsten werde ebenfalls darauf geachtet, dass nur im engsten Familienkreis – sprich unter Kindern, Ehepartnern und Enkeln – getrauert werde.