Schwelm. Schwelmer muss sich wegen des Verkaufs von OEM-Versionen des Betriebssystems Windows in Hagen vor Gericht verantworten.
Ein Schwelmer soll Softwareplagiate der Firma Microsoft verkauft haben. Zum Prozessbeginn am Hagener Landgericht bestritt er, Urheber- und Markenrechte verletzt zu haben und nahm dazu in einer sorgfältig aufgesetzten schriftlichen Erklärung Stellung. Eine Zeugin, die als Gutachterin aussagen sollte, lehnten der 62-Jährige und sein Verteidiger als befangen ab.
Angemeldetes Gewerbe
Die Einlassung des Schwelmers ähnelte einem Vortrag. Um nicht den Faden zu verlieren, las er das sorgfältig ausgefertigte Schreiben vor, in dem er minuziös auf einzelne rechtliche Punkte seines Softwarehandels einging. Der Angeklagte führte eigenen Angaben zufolge nebenberuflich seit 2007 ein angemeldetes Gewerbe. Über seine Accounts auf einer Verkaufsplattform im Internet vertrieb er zunächst „Krimskrams“, wie er es nannte, und schon bald auch Software.
Die Staatsanwaltschaft Hagen wirft ihm nun vor, Software der Firma Microsoft unter der Angabe verkauft zu haben, es handele sich um Originale. In Wahrheit sollen es jedoch Plagiate gewesen sein. Es sollen auf seinen CDs nicht die originalen Herstellercodes gestanden haben. Eine Erlaubnis des Computerriesen, diese Software-CDs beziehungsweise -DVDs zu verkaufen, soll nicht bestanden haben.
Der Angeklagte habe, so der Vorwurf, Programme aus sogenannten „Bundles“ verwendet, auch OEM-Versionen genannt. Das sind die auf neuen Computern vorinstallierten Programme und vor allem das populäre Betriebssystem Windows, die nur in Verbindung mit dem Computer verkauft werden dürfen. Dabei wurde früher von den Computerherstellern – in diesem Fall Dell, Fujitsu und HP – eine CD mitgeliefert, auf der noch einmal das Betriebssystem enthalten war. Dies soll sich der Mann zunutze gemacht haben. Konkret soll es sich vornehmlich um die Produkte „Windows 7 Professional“, „Windows 7 Home Premium und „Windows 7 Ultimate“ gehandelt haben.
Die Staatsanwältin Bianca Schölch warf dem Schwelmer insgesamt 273 Taten vor. Den mutmaßlichen Tatzeitraum bezifferte sie vom 29. Dezember 2012 bis zum 20. Mai 2014. „Der Angeklagte wollte sich so eine erhebliche Einnahmequelle sichern. Es war ihm bewusst, was er tat. Seine Bedenken traten aber hinter seinem Gewinnstreben zurück“, so Schölch.
Der 62-Jährige verwahrte sich gegen die Vorwürfe. Seine Kunden hätten für Preise zwischen rund 28 und 40 Euro einwandfreie Ware erhalten. Die dauerhafte Installation der Software habe mit dem mitgelieferten Product Key, einem zur endgültigen Installation nötigen Zahlencode, immer funktioniert. Laut Angeklagtem ein Zeichen, dass der Konzern Microsoft selbst auf seiner Homepage als Qualitätsmerkmal für die Originalware ausweise. „Die Anklage ist in meinen Augen schon jetzt widerlegt. Ich widerspreche. Ich behaupte nicht, dass Nutzungsrechte mit den DVDs erworben wurden. DVDs tragen die Aufschrift „Windows 7“ und nicht „Microsoft Windows 7“.“
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Für den Prozesstag am Dienstag war auch die Vernehmung einer sachverständigen Gutachterin vorgesehen. Sie sollte etwas zur Echtheit der verkauften Software sagen. Aber dazu kam es nicht. Der Verteidiger des Schwelmers, Christian Edelmann (Gevelsberg), stellte umgehend einen Befangenheitsantrag. Die Gutachterin würde als Mitarbeiterin eines Unternehmens arbeiten, das für den Produktidentifikationsservice (PID-Service) von Microsoft zuständig sei.
Beim PID-Service können Kunden ihre Software überprüfen lassen, wenn sie sich nicht sicher sind, ob es sich um Originalsoftware handelt. „Diese Firma ist ein Tochterunternehmen des Anzeigenerstatters und zu 100 Prozent wirtschaftlich von diesem abhängig. Sie richtet im Gutachten im Namen der Microsoft Corporation Bitten an die Staatsanwaltschaft und stellt sich auf deren Seite“, begründete Edelmann den Antrag. Nun müssen sich die Hagener Richter bis zum nächsten Sitzungstermin mit dem Befangenheitsantrag auseinandersetzen.