Schwelm. Hintergrund für den Schlägerangriff soll ein Streit wegen einer Frau gewesen sein. Der Angreifer soll dabei einen Schlagring eingesetzt haben.
Ein Dortmunder muss wegen einer brutalen Prügelattacke für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der unter Bewährung Stehende hatte Halloween vergangenen Jahres einen Schwelmer in der Kaiserstraße für vier Wochen ins Krankenhaus geprügelt.
Der 26-jährige Angeklagte fühlte sich auch noch ungerecht behandelt und versuchte immer wieder während der Verhandlung gegen Richterin und Schöffen des Schwelmer Amtsgerichts zu stänkern. Des Weiteren erklärte er die Anklagevorwürfe für null und nichtig.
Mit Anlauf von hinten in die Beine
An Halloween vergangenen Jahres soll der Angeklagte in der Kaiserstraße auf einen 28-jährigen Schwelmer losgegangen sein. Er sprang mit Anlauf dem Zeugen von hinten brutal in die Beine. Das rechte Bein brach, im Knie erlitt der Mann einen Knorpelabriss. Als der 28-Jährige am Boden lag, soll der Angeklagte sich auf ihn geworfen und blindwütig mit einem Schlagring weiter auf seinen Kopf eingeprügelt haben.
Bis zu fünf Jahren Haft
Körperverletzung ist laut Paragraph 223 des Strafgesetzbuches wie folgt strafbewehrt:
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Schon der Versuch einer Schädigung ist strafbar.
Hintergrund für den Schlägerangriff soll ein Streit wegen einer Frau gewesen sein. Als Zeuge erinnerte sich der Schwelmer noch immer mit Schrecken an den Abend. „Als er mir in die Beine sprang, habe ich es knacken gehört. Er hatte einen Schlagring. Und dann ging es nur noch zack-zack-zack.“ Als der Angeklagte endlich von ihm gelassen habe, sei es ihm gelungen, sich zu einem Imbissladen zu „manövrieren“, wo der Imbissbetreiber ihm half und die Polizei holte.
Vorbestraft
Den Angeklagten scherte das wenig. Der ausgiebig Vorbestrafte brodelte vor sich hin und erklärte, nicht ohne ein bisschen mit seiner außergewöhnlichen Körperkraft zu protzen: „Das war ich nicht! Ich habe schon oft gekämpft in meinem Leben, aber nie mit Schlagring! Schlagring ist eine Mordwaffe! Wäre er damit geschlagen worden, sähe der heute ganz anders aus!“
Allerdings trägt der Schwelmer seit dem Abend eine sichtbare, tiefe Narbe im Gesicht. Die Schäden sind für den Mann heute noch spürbar. „Ich habe noch Schrauben im Bein. Der Knorpel ist wahrscheinlich lebenslang geschädigt. In fünf bis sechs Jahren werde ich große Schmerzen kriegen, sagten die Ärzte“, so der Geschädigte. Drei Monate habe er nicht arbeiten können.
Die Staatsanwältin sprach von einer „lebensgefährdenden Behandlung“, die der Angeklagte verschuldet hatte. Im Gerichtssaal identifizierte der Zeuge den Dortmunder. „Man kennt sich ja.“ Auch der Imbissbetreiber bezeugte, dass er den Angeklagten draußen auf der Straße gesehen habe, als das blutüberströmte Prügelopfer in seinen Laden flüchtete.
Angeklagter streitet alles ab
Der Dortmunder hingegen erzählte, dass er auf einer Halloween-Party in Düsseldorf gewesen sei und nicht in Schwelm. Ein Kumpel, der als Zeuge auftrat und dem Angeklagten ein kurzes Küsschen zuwarf und ihn beim Verlassen des Gerichtssaales „Bruder“ nannte, tat alles, um die Geschichte zu unterstützen und verwickelte sich in Widersprüche.
Schließlich verurteilte das Schwelmer Amtsgericht den Dortmunder, der bereits als Jugendlicher wegen schweren Raubes für vier Jahre und drei Monate „saß“ und noch eine fünfmonatige Bewährungsstrafe offen hat, zu einer weiteren Haftstrafe. Es ist wahrscheinlich, dass die fünf Monate noch oben drauf kommen.
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Wütend quengelte der 26-Jährige herum: „Das stand doch eh schon alles fest! Nur weil einer was labert, glaubt Ihr dem?!“ Als er plötzlich versuchte, sein vermeintliches Drogenproblem mit den Prozessbeteiligten zu erörtern, legten ihm die Wachtmeister flugs die Handschellen an und brachten ihn zurück in die Zelle.