Die Landesbehörde als Straßenbaulastträger hat es sich in meinen Augen zu einfach gemacht, indem sie meint, auf die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von „Tempo 30“ auf der Winterberger Straße in Schwelm verzichten zu können.


Wer die Örtlichkeiten kennt und sie mit den Gegebenheiten an der Frankfurter Straße vergleicht, kann über die Ungleichbehandlung beider Straßen nur verständnislos den Kopf schütteln.

Von behördlicher Seite wurde die Gefahrenlage an der Winterberger Straße in der Vergangenheit einmal ganz anders beurteilt. In Höhe des Kindergartens gab es früher eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage – und das sicherlich nicht ohne Grund. Das ist umso bemerkenswerter, dass es dort damals keine zwei Kindergärten gab und das Verkehrsaufkommen vor Jahrzehnten sicherlich auch nicht so groß war, wie es dort heutzutage ist. Und fast vergaß ich zu erwähnen, dass die B483 damals natürlich nicht als offizielle Ausweichstrecke für den Schwerlastverkehr ausgewiesen war, um die maroden Autobahnbrücken auf der A 45 zu umgehen. Es ist erschrecken, dass manchmal leider erst etwas passieren muss, damit die Behörden ein Einsehen haben.