Schwelm. Schwelms Kämmerin hat den Haushaltsentwurf 2020 eingebracht und hält die Diskussion über Hebesätze der Grundsteuer B aktuell für nicht angebracht.

Marion Mollenkott, Kämmerin der Stadt Schwelm, hat in der Sitzung des Rats am vergangenen Donnerstagabend den Entwurf für den Haushaltsplan 2020, die entsprechende Haushaltssatzung und den Haushaltssanierungsplan eingebracht. Dabei ging sie auch auf die im Vorfeld entbrannte Diskussion um die Entwicklung der Grundsteuer B ein.

Beratung in Ausschüssen

Der Rat beschloss, den Entwurf der Haushaltssatzung, einschließlich des Haushaltsplans und des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2020 zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen.

Das 812 Seiten starke Zahlenwerk wurde bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 12. September vorgelegt.

87.175.150 Euro Ertrag stehen 87.142.626 Euro an Aufwendungen gegenüber – macht ein Plus von 32.524 Euro. Im Haushalt 2019 war für 2020 noch einen Überschuss von rund 621.000 Euro geplant (wir berichteten). Der Haushalt der Stadt Schwelm wäre dennoch – Stand jetzt – auch im kommenden Jahr ausgeglichen. Eigenkapital müsste damit wie in den Jahren 2016 bis 2019 nicht in Anspruch genommen werden. Zur Liquiditätssicherung darf die Stadt höchstens 64 Millionen Euro an Krediten aufnehmen.

Noch frühes Stadium

„Seit der Veröffentlichung unserer Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss ist eine Diskussion über Hebesätze losgetreten worden, die keinesfalls in diesem frühen Stadium des Haushaltspanverfahrens beabsichtigt war und die dem jetzigen Stand des Beratungsverfahrens auch nicht gerecht wird“, macht Kämmerin Mollenkott gleich zu Beginn ihrer Rede zum Haushalt deutlich.

Schwelms Kämmerin Marion Mollenkott.
Schwelms Kämmerin Marion Mollenkott. © Stadt Schwelm

Das Zahlenwerk sei in Briefen, Leserbriefen in dieser Zeitung und in Diskussionen in den sozialen Medien auf die Zahl von 910 oder gar 950 Hebesatzpunkten bei der Grundsteuer B reduziert worden, so Mollenkott weiter. „Der Hebesatz der Grundsteuer B ist seit dem Jahr 2016 unverändert geblieben und es ist unser Ziel, diesen Satz auch in 2020 zu halten“, sagte die Kämmerin. Gemeint ist ein Hebesatz von 742 Punkten.

Aufwendungen für Geflüchtete

Nachfragen kamen zum Thema Asyl. „Wir erhalten vom Land grundsätzlich für jede Person etwa 10.400 Euro jährlich, basierend auf dem aktuell gültigen Flüchtlingsaufnahmegesetz“, erklärte Mollenkott. „Mit dieser Zahl haben wir für den Etatentwurf 2020 gerechnet.“ Die tatsächlichen Aufwendungen würden, wie in fast allen anderen Kommunen, darüber liegen.

„Weiterhin gibt es auch nach wie vor die Forderung, die sogenannten Geduldeten bis zu ihrer tatsächlichen Ausreise in die Pauschale einzubeziehen“, so die Kämmerin. Es gebe aber keine rechtliche Grundlage, entsprechende Erstattungsleistungen zu veranschlagen. Trotz vieler Proteste sei hierzu noch keine Entscheidung des Landes im Sinne der Kommunen getroffen worden.

„Durch welche Maßnahmen beabsichtigen Sie, die Position der Stadt Schwelm in dieser Sache an das Land zu tragen?“, fragte Heinz-Jürgen Lenz (CDU). Ralf Schweinsberg, Erster Beigeordneter, antwortete: „34 Kommunen in NRW setzen nochmal ein gemeinsames Schreiben an Land und Bund auf.“

Final verabschiedet wird Etat der Stadt Schwelm in der Sitzung des Rates am 28. November. Der Entwurf für den Haushalt 2020 kann in Gänze auf der Seite der Stadt Schwelm abgerufen werden: www.schwelm.de