Ennepe-Ruhr-Kreis. Durch die Sinnesschädigung fallen Kosten an, die nur zum Teil von den Kassen abgedeckt werden. Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen.

Rund 3,2 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis ausgezahlt. Im Jahr 2017 waren es ebenfalls 3,2 Millionen. 2018 erhielten 1.078 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behinderung mit sich bringt, auszugleichen. Gegenüber 2018 haben 50 Leute mehr diese Hilfe erhalten.

Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. „Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen“, so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. „Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt.“

Bezüge sinken ab 60. Lebensjahr

Derzeit stehen blinden Erwachsenen unter 60 Jahren monatlich 739,91 Euro zu. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten 370,59 Euro. Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro.

Auch interessant

2018 haben westfalenweit 25.858 Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von mehr als 81 Millionen Euro vom LWL erhalten. Das bedeutet ein Rückgang von 562 Menschen, wobei der Betrag gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben ist.

Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe angefordert werden.