Schwelm. Für Falschparken gilt kein Gewohnheitsrecht. Das mussten Parksünder am Kirchplatz in Schwelm feststellen.

In der Innenstadt ein Abstellplatz für den Pkw vor der Tür ist fast wie ein Sechser im Lotto. Jahrzehntelang haben sich die Anwohner rechts neben der Marienkirche an der Bahnhofstraße über diesen Sechser gefreut und quasi auf dem Vorplatz des Gotteshauses ihre Fahrzeuge abgestellt. Das geht jetzt nicht mehr. Das Teilstück gehört der Stadt, und die verteilt seit wenigen Tagen fleißig Knöllchen.

„Schlafende Hunde“ geweckt

Für diesen „Knöllchenregen“ hat unfreiwillig ein Anlieger gesorgt. Seine Anfrage bei der Kirchengemeinde, einen dieser vermeindlichen zwei Stellplätze doch mieten zu wollen, ergab in letzter Konsequenz, dass besagter Grund und Boden sich nicht im Eigentum der Mariengemeinde, sondern der Stadt Schwelm befindet und als Fußgängerbereich gilt. Und das Rathaus hat zunächst kein Interesse daran, dieses Fleckchen Erde zu vermieten. Jetzt aber plötzlich zeigte sich ein Interesse seitens der Gemeinde, dort Verwarngelder wegen Falschparkens auszustellen. Denn im Zuge einer Anfrage ist dem Immobilienmanagement der Stadt erst einmal bewusst geworden, dass das überhaupt eine städtische Fläche ist.

Von außen betrachtet sind die Eigentumsverhältnisse vor dem Gotteshaus, gelinde gesagt, etwas unübersichtlich. Die Autos rechts auf dem Bild parken korrekt auf Privatfläche, die Abstellplätze sind vermietet. Der Kirchenvorplatz gehört natürlich der Kirchengemeinde. Zwischen den parkenden Autos und dem Kirchenvorplatz befindet sich ein Grünstreifen, davor eine gepflasterte Fläche, die mit weiteren Pflastersteinen eingefasst ist und die sich von der übrigen Pflasterung abhebt und den Eindruck erweckte, dass sich dort zwei Stellplätze befinden. Dieses Teilstück des Areals ist im Eigentum der Stadt, somit obliegt es auch dem Rathaus, dort Parken zu gestatten, es zu verbieten oder im Fall der Fälle auch Falschparker mit einem „Knöllchen“ zu bestrafen.

Ein Leser hat uns auf die Parkposse aufmerksam gemacht. Seiner Schilderung nach soll die Situation dort noch verstärkt werden durch selbst ernannte Park-Polizisten, die Falschparker schnur­stracks weiter ans Ordnungsamt meldeten. Unsere Redaktion hat beim Ordnungsamtsleiter Christian Rüth nachgefragt und den Fall geschildert. Dadurch ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen. „Wir werden dort im Moment erst einmal nicht mehr tätig, bis geklärt ist, wie wir mit dieser Fläche in Zukunft umgehen“, sagt Christian Rüth. Zurzeit gelte diese Fläche als Fußgängerbereich. Nun muss entschieden werden, ob dort entweder in Zukunft offiziell Parken erlaubt sein und der Platz entsprechend beschildert wird, oder es ein Fußgängerbereich bleibt und beispielsweise durch einen aufzustellenden Blumenkübel verhindert wird, dass dort Fahrzeuge abgestellt werden.

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Für die Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass auf den beiden vermeintlichen Stellplätzen bis auf weiteres geparkt werden kann und die städtische Parkraumüberwachung dies tolerieren wird, bis in der Stadtverwaltung eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Fläche getroffen worden ist.

Für die motorisierten Zeitgenossen hat Ordnungsamtsleiter Christian Rüth allerdings noch den Tipp, dort nicht den Bogen zu überspannen. „Die Leute sollen jetzt nicht meinen, dort nun überall parken zu können. Wer vor der Kirchentür steht, dagegen werden wir weiterhin vorgehen“, sagt der Mann vom Ordnungsamt.