Schwelm. Die Stadt Schwelm soll mehrere Interessenten haben, die die Gastronomie Haus Martfeld pachten wollen.

Der Rat der Stadt will am Donnerstag die Weichen für eine Neuverpachtung der Gastronomie im Haus Martfeld stellen. Dazu soll die Politik einen Beschluss vom August 2015 aufheben, mit dem sich der Rat die Möglichkeit geschaffen hatte, in der Pachtvergabe ein entscheidendes Wort mitreden zu können. Stimmt eine Mehrheit für den Beschlussvorschlag der Verwaltung, wird danach künftig die Angelegenheit „Verpachtung der Gastronomie im Haus Martfeld“ wieder als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung geregelt sein, das in der alleinigen Entscheidungszuständigkeit der Bürgermeisterin liegt.

Wie der Tischvorlage Nummer 110/2019 „Neuverpachtung der Gastronomie Haus Martfeld“ weiter zu entnehmen ist, steht das Rathaus derzeit in Gesprächen mit mehreren Interessenten, die die gastronomielose Zeit im Martfelder Park schnellstmöglich beenden wollen. In dem Papier beschreibt die Verwaltung sehr detailliert ihr weiteres Vorgehen, lässt dabei auch nicht die Knackpunkte aus, die bei den anstehenden Pachtvertragsverhandlungen neu bewertet werden müssen. „Die weiteren Erfolgsaussichten dieser Verhandlungen und auch der betriebswirtschaftliche Erfolg des zukünftigen Pächters werden wesentlich von den Eckwerten eines zukünftigen Pachtvertrages bestimmt. Hierzu zählen in erster Linie neben dem gastronomischen Konzept vor allem die vom Pächter zu tragenden vertraglichen Kosten, bestehend aus Pachtzins und Betriebskosten“, so ist in dem von Beigeordneten Ralf Schweinsberg unterschriebenem Papier zu lesen.

Gastronomisches Konzept neu

Den bisherigen gastronomischen Konzepten erteilt das Rathaus eine Absage. Statt ein hochwertiges, aber teures Angebot an Speisen für ein ausgesuchtes Publikum vorzuhalten, soll sich ein neuer Pächter vom Sortiment breiter aufstellen, um alle Bürger, auch die Laufkundschaft aus dem Park, zu erreichen. Es soll ein Pächter gefunden werden, der „ein breitgefächertes Getränke- und Speisenangebot für den Durchschnittsverbraucher über alle Preisregionen hinweg anbietet“, in dem auch die Besucher des Kinderspielplatzes ein Mitnahmeangebot mit Fast Food-ähnlichem Charakter vorfinden.

Es gilt noch eine weitere Hürde zu überwinden. Die bauliche Sanierung des Nordflügels des Hauses Martfeld wurde mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt. Sie wurden mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren gewährt, die die Nutzung der Räumlichkeiten regelt und in vier Jahren ausläuft. Das hatte auch Einfluss auf den Pächter der Gastronomie und die Öffnungszeiten des Lokals. Vor diesem Hintergrund soll der neu abzuschließende Pachtvertrag zunächst eine Laufzeit von rd. vier Jahren (Vertragsende in der 2. Jahreshälfte 2023) haben, da zu diesem Zeitpunkt die vorerwähnte förderrechtliche Zweckbindungsfrist endet. Ein eventueller Anschlussvertrag könnte dann förderrechtlich unabhängig gestaltet werden.

Pachtzins Verhandlungssache

Auch das Thema Pachtzins und Betriebskosten wird bei einem Neuvertrag eine Rolle spielen. Angedacht ist, die Betriebskostenlast branchenüblich weiterhin auf den Pächter zu übertragen. Etwas differenzierter hingegen sind die Pachtzinsforderungen der Stadt zu betrachten. Bereits vom vorletzten Pächter wurde die Pachtzinshöhe wiederholt kritisiert und hat laut Stadt letztlich auch zum Scheitern dieses Pächters beigetragen. In der Folge waren sich Rat und Verwaltung einig, den letzten Pächter Till Mundorf (Fritz am Brunnen) durch eine anfänglich reduzierte Pacht in der Gründungs- und Etablierungsphase mit gleichzeitiger Staffelvereinbarung für die Folgejahre zu unterstützen. Die abgebrochenen Vertragsverhandlungen mit Till Mundorf hat nach Einschätzung der Stadt jedoch gezeigt, dass die Kostenlast in Kombination aus Betriebskosten und Pachtzins trotz anfänglich reduzierter Pacht als nicht tragbar beurteilt wird.

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Das Rathaus will den Fehler nicht zweimal machen und strebt eine Neuverhandlung des Pachtzins an, der für beide Vertragsparteien akzeptabel und tragbar ist. „Ein starres Festhalten an der bisherigen Höhe könnte im ungünstigsten Fall zu einer Absage aller Interessenten und damit zu einem längeren Leerstand der Immobilie führen. Eine übersteigerte Gewinnorientierung durch die Stadt hätte dann durch die auch weiterhin auflaufenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten im Ergebnis ein Minus zur Folge“, so Schweinsberg in der Verwaltungsvorlage.

Die Stadt muss sich freuen, wenn sie überhaupt einen neuen Pächter findet. Gleichwohl kann die neu auszuhandelnde Pacht tendenziell nicht gegen Null gehen und auf einen nur mehr symbolischen Wertabgeschmolzen werden. Deshalb soll im neuen Pachtvertrag festgelegt werden, dass als Pachtzins ein Mindestsockelbetrag nicht unterschritten werden soll.