Ennepetal/Gevelsberg/Schwelm. . Während Gevelsberg und Schwelm einen solchen Schritt ablehnen, prüft Ennepetal, ob der Ruhrverband das städtische Kanalnetz betreiben könnte.

Die Stadt Hattingen wird dem Ruhrverband die Nutzungsrechte am städtischen Kanalnetz übertragen. Die Einnahme in Höhe von 110 Millionen Euro soll zum Abbau eines Großteils der Schulden verwendet werden. Auch bei der Stadt Ennepetal prüft man nun, ob ein solcher Schritt denkbar und sinnvoll sein könnte. Aus Gevelsberg kommt dazu ein klares „Nein“, auch in Schwelm, wo der Wupperverband zuständig ist, sehen die Verantwortlichen darin kein Denkmodell für ihre Stadt.

Ennepetal

„Wir sind ganz am Anfang unserer Überlegungen“, betont Ennepetals Kämmerer Dieter Kaltenbach. Durch die Diskussion in Hattingen und als Mitgliedskommune im Ruhrverband sei man mit dem Thema konfrontiert worden. Die Stadt habe erste Gespräche mit dem Verband geführt und führe nun zunächst eine Bestandsaufnahme unter anderem hinsichtlich des technischen Zustands, der Abschreibungen und Investitionen durch. Erst auf dieser Grundlage könne beurteilt werden, ob die Übertragung des Kanalnetzbetriebs an den Ruhrverband für Ennepetal überhaupt in Frage komme, meint Kaltenbach. „In Hattingen hatte die Entscheidung drei, vier Jahre Vorlauf. Einen solche zeitliche Perspektive sehe ich auch für uns.“ Sollte die Idee konkreter werden, wolle man frühzeitig eine Arbeitsgemeinschaft mit Einbeziehung der Politik ins Leben rufen. „Doch so weit sind wir längst noch nicht“, sagt der Kämmerer.

Ennepetals Kanäle insgesamt 127,4 Kilometer lang

Die Länge des Kanalnetzes der Stadt Ennepetal beträgt insgesamt 127,4 Kilometer – davon 96,9 Kilometer Mischwasserkanäle (für Schmutz- und Regenwasser), 21,2 Kilometer Schmutzwasserkanäle und 9,3 Kilometer Regenwasserkanäle.

Zum Vergleich: Die Gesamtlänge des Hattinger Kanalnetzes liegt bei etwa 206 Kilometern.

Grundsätzlich steht er einem Verkauf des Kanalnetzes offen gegenüber. Dahinter stehe der Gedanke, die öffentlichen Kanalnetze in einheitlichen Standards zu bearbeiten und „aus einem Guss“ wirtschaftlich zu betreiben. Durch die Bündelung in einer Hand seien eine Bündelung von Kompetenz und auch Kostensenkungen zu erzielen. „Bei allen Kommunen muss man Fachpersonal vorhalten“, führt Kaltenbach an. „Es ist allein schon schwierig, das zu finden“.

Für den Kämmerer spielt natürlich der monetäre Aspekt eine Rolle. Hattingen könne fast alle Kassenkredite ablösen. Momentan verdiene man mit diesen zwar Geld, im Falle einer Zinswende könnten die Kredite zur Belastung werden, erklärt Kaltenbach. Wenn Ennepetal die Nutzungsrechte am Kanalnetz übertragen würde, so Kaltenbach, dann sollte der Erlös zur Tilgung von Kassenkrediten – deren Höhe aktuell 69 Millionen Euro beträgt – eingesetzt werden.

Gevelsberg

„Für die Stadt Gevelsberg kommt das nicht in Betracht“, sagt deren Bürgermeister Claus Jacobi klipp und klar. „Das Kanalnetz ist eine Kerninfrastruktur einer Kommune, die diese zum Leben braucht“, begründet er. „Die muss funktionieren und gehört in öffentliche Hand.“ Mit Blick auf die Knochenmühle werde deutlich, wie empfindlich das Thema sei. Wer die Nutzungsrechte an den Kanälen habe, entscheide außerdem auch über die Nutzungsentgelte, sagt der Bürgermeister weiter und macht deutlich: „Auch das gehört in die Hände der Stadt.“ Der für die Stadt Gevelsberg zuständige Wasserverband ist auch der Ruhrverband.

Schwelm

„Die Technischen Betriebe Schwelm und die Kämmerei haben das Thema im Jahr 2018 diskutiert und festgestellt, dass der Verkauf der Nutzungsrechte am Kanalnetz für die Stadt Schwelm kein Denkmodell ist“, sagt Heike Rudolph, Sprecherin der Stadt Schwelm auf Nachfrage dieser Zeitung. Grund sei, dass andere Voraussetzungen als in Hattingen gelten würden, die in den Vertragsinhalten geregelt seien. Für Schwelm ist der Wupperverband zuständig. „Die Stadt Schwelm verweist bei diesem Thema auch auf eine aktuelle Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes“, so Rudolph. In der werde darauf hingewiesen, dass durch den sogenannten „Mehrwert-Ausgleich“, den Städte für die Kanalnetzübernahme durch den jeweiligen Wasserverband bekämen, gebührenrechtliche Risiken bestünden. Die erhobenen Abwassergebühren könnten rechtswidrig sein. Die Konsequenz könne sein, dass die Erlöse aus der Kanalnetzübergabe nicht dem allgemeinen Haushalt (Schuldentilgung) zugeführt werden dürften, sondern den Gebührenzahlern als Einnahme gutzuschreiben seien, also kein Euro zur Schuldentilgung übrig bleiben könnte. Zudem liege das Prozessrisiko allein bei den Städten.

Ruhrverband will Synergien erzielen

Mitte April gab der Hattinger Rat mehrheitlich grünes Licht für die Übertragung der Nutzungsrechte am städtischen Kanalnetz an den Ruhrverband. Mit der Einnahme von 110 Millionen Euro kann ein Großteil der Kassenkredite – aktuell etwa 134 Millionen Euro – abgelöst werden. Arbeitsplätze sollen nicht verloren gehen, die Gebühren für eine gewisse Zeit festgeschrieben werden.

Das Thema der Kanalnetzübertragung gewann an Dynamik, nachdem 2016 das Landeswassergesetzes geändert worden war. Darin wurde den Mitgliedskommunen eines „sondergesetzlichen Wasserverbandes“ (wie dem Ruhrverband) eingeräumt, die bereits zuvor vereinzelt praktizierte „Kanalnetzoption“ wieder zu nutzen, sprich: das Netz zu übertragen.

Kritiker sehen Gefahren

Der Ruhrverband, ein öffentlich-rechtliches, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Unternehmen, will aus strategischen Gründen in seinem Kerngeschäft, der Siedlungswasserwirtschaft weiter wachsen, heißt es von Seiten des Vorstands. Wenn das System der Siedlungsentwässerung und der Abwasserreinigung in einer Hand liege, könne man den Betrieb und die notwendigen Investitionen besser aufeinander abstimmen.

Kritiker sehen die Gefahr, dass Städte den Zugriff auf unverzichtbare Infrastruktur und die Festsetzung der Gebühren verlieren.