Schwelm. . Der Baumarkt in Schwelm soll ein größeres Gartencenter bekommen und will seine zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausbauen
Die Älteren unter uns werden sich sicherlich noch daran erinnern: Schwelm hatte einmal mehr als „nur“ den Obi an der Talstraße und den Baustoffhandel Schade + Sohn in der Loher Straße. Es gab neben Draeger & Bastian am Neumarkt und der Ruhrstraße einen Baumarkt in der Straße Am Damm, einen weiteren in der Saarstraße und am Neukauf an der Stadtgrenze zu Schwelm noch einen weiteren. Übrig geblieben von dem reichhaltigen Angebot ist lediglich besagter Obi-Markt. Und damit das Angebot an der Talstraße auch in Zukunft erhalten bleibt, plant Obi am jetzigen Standort zu erweitern.
Projekt öffentlich gemacht
Mit dem Wunsch des Unternehmens hat sich jetzt die Politik in der Kreisstadt zu beschäftigen. Im Ausschusses für Umwelt und Stadtplanung (AUS) in Schwelm kam jetzt erstmals die öffentliche Vorlage für das geplante Bauvorhaben auf den Tisch. „Das ist die Fortsetzung einer Berichterstattung im AUS. Jetzt müssen wir gucken, ob es zu uns passt“, schickte Winfried Guthier, Fachbereichsleiter Planen und Bauen der Stadt Schwelm, dem Tagesordnungspunkt vorweg. Damit meinte er eine Mitteilung der Verwaltung zu einem früheren Zeitpunkt, in der über das Anliegen berichtet wurde, ohne den Antragsteller öffentlich zu nennen. Der sei nun mit seiner Namensnennung einverstanden. Die Verwaltungsvorlage sah „Kenntnisnahme“ vor, dem folgte die Politik im AUS, ohne inhaltlich über die Sache zu diskutieren.
Von dem größeren Baumarkt soll im Wesentlichen der Bereich „Gartencenter“ mit seinen Freiverkaufsflächen profitieren und in der Summe der Maßnahmen die Möglichkeit geschaffen werden, mit einer Umwandlungsfläche von 953 m² die aktuelle Verkaufsfläche von 11.401 auf 13.053 m² zu erweitern. So ist es in der Vorlage der Verwaltung nachzulesen. Die derzeit zulässige Gesamtverkaufsfläche von 12.100 m² würde nach Auskunft des Antragsstellers lediglich um 7,9 Prozent überschritten. Die Erhöhung resultiere im Wesentlichen aus der Schaffung einer zusätzlichen Garten-Freiverkaufsfläche.
Cabrio-Dach für Gartencenter
Die Pläne sehen u.a. die Schaffung einer neuen Gartencenter-Freiverkaufsfläche von ca. 1076 m² auf einer bisherigen Brachfläche vor. Ein Teil der bisherigen Freiverkaufsfläche des Gartencenters soll mit einem Cabrio-Dach überdacht werden. Darüber hinaus soll die überdachte Verkaufsfläche des jetzigen Gartencenters in eine Warmhalle für den Bereich Bau- und Heimwerkermarkt umgebaut werden.
Mit Schreiben vom 6. November 2018 ist das Anliegen an die Verwaltung herangetragen worden, den Standort des in dem Bereich des Bebauungsplans Nr. 82 „Nördlich Güterbahnhof“ ansässigen Bau- und Heimwerkermarktes weiterhin zu sichern. Der Fachmarkt soll durch Umstrukturierungsmaßnahmen marktfähig gehalten werden und im Rahmen von Umbaumaßnahmen neue Verkaufsflächen generieren.
Die angedachten Umstrukturierungsmaßnahmen nehmen unter anderem Einfluss auf die zukünftige Sortimentsgestaltung und hätten Auswirkungen auf die nichtzentrenrelvanten sowie die zentrenrelevanten Sortimente. Gemäß den Ausführungen des Antragstellers sollen die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen in der Summe ca. 700 m² an Verkaufsflächen für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente generieren.
Mit Schreiben vom 29. April 2019 hat Obi die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren beantragt. Dieser Antrag enthält zudem eine Absichtserklärung, die im Rahmen der Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten zu übernehmen.
In einem ersten Arbeitsschritt muss die Stadt zunächst die planungsrechtliche Umsetzbarkeit prüfen. Hierbei sind die beantragten Umstrukturierungsmaßnahmen mit den landesplanerischen Vorgaben bzgl. des großflächigen Einzelhandels in Verbindung mit potenziellen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich der Schwelmer Innenstadt abzugleichen. Die aus dieser Prüfung resultierenden Ergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte.
So könnte es mit der Erweiterung weitergehen
Das Verfahren zur Erweiterung des Obi-Baumarkts steht ganz am Anfang. Als n
ächster Schritt kann folgen: ein erneuter Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und ein erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Umsetzung dieses Verfahrensschrittes geschieht, sobald entsprechend ausgearbeitete Unterlagen vorliegen. Der Bebauungsplan ist im Vollverfahren fortzuführen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird u.a. gutachterlich geprüft, inwieweit die angedachten Maßnahmen im Detail planungsrechtlich umsetzbar sind. In diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, inwieweit der Flächennutzungsplan (FNP) geändert oder angepasst werden muss.