Schwelm. . Nach den jahrelangen Beschwerden wegen Geruchsbelästigung durch die Knochenmühle in Schwelm reagiert jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis.

Der Schwelmer Firma Schmidt & Geitz (Knochenmühle) ist es seit Ende dieser Woche untersagt, im Betrieb anfallende Abwässer in die öffentliche Kanalisation und damit in die Kanalnetze der Städte Schwelm und Gevelsberg einzuleiten. Diese Untersagung sowie der Widerruf der entsprechenden Genehmigung hat die Kreisverwaltung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung und mit der Androhung von Zwangsgeldern versehen. Das heißt: Auch wenn die Firma Rechtsmittel einlegen sollte, bliebe die Untersagung während einer Klage in Kraft.

Konsequenz der Post aus dem Schwelmer Kreishaus: Der Betrieb der Anlage kann nur weiterlaufen, wenn die Abwässer gesammelt, in Tankwagen abtransportiert und in einer externen Kläranlage gereinigt werden. Dies gilt sowohl für Abwässer, die in der Produktion anfallen, wie für Sickerwässer aus dem Biobeet und für Wasser, das zum Reinigen von Behältern und Flächen genutzt wurden, an denen tierische Abfälle hafteten.