Gevelsberg. . Ein 57-Jähriger Obdachloser wurde in Gevelsberg fast tot geprügelt. Zwei der drei Verdächtigen kamen nun vor den Haftrichter.
Die brutale Attacke auf einen 57-jährigen Bewohner der Gevelsbeger Obdachlosenunterkunft, die mutmaßlich seine Mitbewohner verübt haben, schockiert die Menschen weiterhin. Derweil ermittelt die Kreispolizeibehörde weiter unter Hochdruck und teilt neue Ergebnisse mit. Während einer der Verdächtigen sich wieder auf freiem Fuß befindet, heißt es zu dem lebensgefährlich verletzten Opfer, dass sein Gesundheitszustand „ungewiss“ sei. Die Hoffnung besteht, dass er die Folgen des Angriffs überlebt.
Der 57-Jährige war erst mehrere Stunden, nachdem die Angreifer wohl mit einem Stuhlbein auf ihn eingeprügelt hatten, von einem Mitbewohner gefunden worden. Er nannte den Polizeibeamten, die als erstes am Tatort eintrafen, die Namen der drei Mitbewohner im Alter von 38, 50 und 52 Jahren. Die Polizei konnte diese deshalb noch im Laufe der Nacht widerstandslos festnehmen.
Dem Haftrichter vorgeführt
„Gegen den 50-jährigen Beschuldigten konnte kein dringender Tatverdacht begründet werden, er wurde inzwischen wieder freigelassen“, teilen die Polizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises und die Staatsanwaltschaft Hagen mit. Die 52- und 38-jährigen Beschuldigten, die bislang vorläufig festgenommen worden waren und im Polizeigewahrsam saßen, sind am späten Mittwoch noch dem Haftrichter am Amtsgericht Schwelm vorgeführt worden, der darüber zu befinden hatte, ob sie zur Untersuchungshaft in eine Justizvollzugsanstalt kommen. Bis Redaktionsschluss war noch nicht bekannt, ob sie in Haft oder auf freiem Fuß sind.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hat jeweils Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Weshalb Staatsanwältin Heike Hemme nach Abschluss der Ermittlungen schließlich Anklage erheben wird, steht damit aber noch nicht fest. Zunächst waren die Behörden von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, das auch weiterhin im Raum steht. Die gefährliche Körperverletzung für den Haftbefehl hat mit juristischen Feinheiten zu tun.
Im Laufe der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass das Tatmotiv im privaten Bereich liegt. „Der genaue Tathergang ist noch Gegenstand der zurzeit umfangreichen Ermittlungen“, teilen die Behörden mit. Genaueres könne derzeit noch nicht gesagt werden.