Gevelsberg. . Aktuell gibt es acht Spielhallen in der Stadt. 2018 spülten die Automaten 762.000 Euro Steuereinnahmen in die Kasse.

762.000 Euro spülten die Spielautomaten in Gevelsberg im vergangenen Jahr in die Kasse der Stadt. Gewinner beim Spiel mit dem Glück sind aber vor allem die Betreiber. Aktuell gibt es acht Spielhallen in Gevelsberg. Erst vor kurzem musste eine wegen der Renovierungsarbeiten im Kaufland-Komplex schließen.

Die Genehmigung, sich im Kernbereich der Innenstadt eine neue Bleibe zu suchen, gibt die Stadt nicht, auch eine Rückkehr ist nicht mehr möglich. Grund dafür ist der Glücksspielstaatsvertrag, der im Land eingeführt wurde, um den Städten mehr Spielraum im Umgang mit Spielhallen zu geben.

Der Stand

Ordnungsamtschef Arnim Schäfer ist froh, dass sich die Zahl der Spielhallen in der Stadt immer mehr reduziert habe. 14 seien es noch vor sechs, sieben Jahren gewesen. Nun seien es nur noch acht. Die meisten befinden sich im unmittelbaren Innenstadtbereich. Nach heutigem Recht wäre diese Konzentration in der City nicht mehr möglich. Jetzt besteht aber Bestandsschutz.

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Sobald sich baulich etwas ändert, gilt aber das neue Recht. Wie in der Kaufland-Immobilie, die ja durch die Renovierungsmaßnahme leer gezogen wurde und deshalb auch die Spielhalle ausziehen musste. Damit hat sie ihren Bestandsschutz aufgegeben. Zurückkehren kann sie deshalb nicht mehr. Jede Neuansiedlung müsse sich an die Vorgaben halten, die durch den Glücksspielstaatsvertrag ab etwa 2012 geregelt sei, erklärt Ordnungsamtschef Arnim Schäfer. Darin sei zum Beispiel festgelegt, welchen Abstand Spielhallen zueinander und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einzuhalten haben. 350 Meter in alle Richtungen. Eine weiteres Instrument, um die Ansiedlung von Spielhallen abzuwehren, bietet die Rahmen- und Bauleitplanung einer Stadt.

Neuansiedlungen

Der Eröffnung der jüngsten Spielhalle an der Kölner Straße, die im April 2018 ihren Betrieb aufnahm, stand baurechtlich nichts entgegen, erklärt Stadtplaner Björn Remer. Die Abstände seien gewahrt, auch der Bebauungsplan mache diese Ansiedlung möglich, erforderliche Stellplätze seien ausgewiesen, der Brandschutz eingehalten und auch der Umfang der Beleuchtung halte sich im vorgeschriebenen Rahmen. Bürgermeister Claus Jacobi macht deutlich, dass es Ziel sei, Spielhallen aus der Stadt zu bekommen, die Mittel aber begrenzt seien und rechtliche Klarheit wichtig sei. Alles andere würde die Anwälte der Betreiber auf den Plan rufen.

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Außerdem: Es gelte allgemeine Handlungsfreiheit: „Jeder kann machen, was er will, so lange er sich an Gesetze hält“, sagt Claus Jacobi. Was bleibt, sind rechtliche Steuermöglichkeiten, eben durch die Vorgaben, die durch den Glücksspielstaatsvertrag eingeräumt sind und auch durch die Vergnügungssteuersatzung einer Kommune. Für Unterhaltungsgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Orten gilt in Gevelsberg, dass 6,5 Prozent des Spieleinsatzes als Steuer gezahlt werden muss. Steht der Spielautomat in Gastwirtschaften werden nur 3 Prozent erhoben. Es fließt alles in die Rechnung ein, was in die Automaten reingeworfen wird. Mehr als die 6,5 Prozent geht kaum. Denn auch eine Erdrosselungswirkung auf die Betriebe darf nicht erzielt werden, erklärt der Bürgermeister. Dennoch: Von dem hohen Steuersatz soll eine abschreckende Wirkung ausgehen.

Zahlen und Folgen

Im Haushalt 2018 stehen 762.000 Euro Einnahmen zu Buche. Claus Jacobi will nicht jeden verteufeln, der eine Spielehalle besuche. „Wenn man aber sich oder andere schadet, dann ist das etwas anderes.“ Deshalb sei es wichtig, dem Wildwuchs in der Stadt konsequent entgegen zu wirken, als Schutz für die Bürger und als Präventionsmaßnahme.

Auf die Steuereinnahmen, die der Kommune sicherlich guttun, würde Jacobi dennoch gerne verzichten - und hat vor allem die Hagener Straße im Blick: Dieser Bereich sei sehr problematisch. Solche Cluster mit mehreren Spielhallen wirkten anziehend auf viele, weiß Jacobi, er hofft, dass sich auch dieser Bereich im Laufe der Zeit entschärfe.

>>> INFO

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen wurde von allen Bundesländern geschlossen und schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen.

Bei den Wettbüros sei die Situation für die Kommune noch schwieriger, weil für den Betrieb – rechtlich betrachtet – lediglich eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die rechtliche Handhabe gegen eine Ansiedlung sei noch eingeschränkter als bei den Spielhallen. Wie der Ordnungsamtschef Arnim Schäfer erklärt, fehle zudem die rechtliche Rückendeckung des Landes, weil der sogenannte Staatsvertrag für Wettbüros aktuell hierfür ausgesetzt sei.