Schwelm. . Die Beteiligung von Anliegern an den Straßenausbaukosten wird jetzt auch in Schwelm ein politisches Thema – auf Antrag der Wählergemeinschaft.

Die Diskussion um die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen für Anlieger, die seit Monaten in NRW die Gemüter erhitzt, wird ab kommender Woche auch in der Kreisstadt öffentlich geführt. Die Wählergemeinschaft SWG/BfS macht sich für die sofortige Aussetzung der Beitragserhebung in Schwelm stark, bis sich die Landesregierung auf eine Neuregelung geeinigt hat. Geht es nach SWG/BfS, soll die Politik die Stadtverwaltung mit der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten einer solchen Aussetzung beauftragen.

Ab 5. Februar im Ausschuss

Ob die Schwelmer Politik diesem Vorschlag folgt, wird sich ab nächster Woche zeigen. Der Antrag der Wählergemeinschaft steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am Dienstag, 5. Februar, und wandert von dort zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss (21. März) und Hauptausschuss (28. März). Die endgültige Entscheidung wird vom Rat der Stadt Schwelm in dessen Sitzung am 4. April erwartet.

Was die Wählergemeinschaft SWG/BfS von den Anliegerbeiträgen hält, macht sie in ihrem Antragsschreiben klar. In der Begründung heißt es: „Auch in Schwelm werden für die nachträgliche Herstellung von Straßen Straßenausbaubeiträge von den betroffenen Anliegern erhoben. Die Straßenausbaubeiträge sind zunehmend existenzbedrohend. Aufgrund des sinkenden Rentenniveaus wird es für ältere Hauseigentümer aber auch für junge Familien als Beisitzer gebrauchter Immobilien nahezu unmöglich, neben Rücklagen für die Instandhaltung auch noch unbefristet erhebliche Mittel für den unkalkulierbaren Fall des Straßenausbaus bereitzustellen.“

In ihrer Position weiß sich die Wählergemeinschaft auf einer Linie mit einer Vielzahl von Menschen in diesem Land. Seit Monaten wird in NRW über Sinn und Unsinn, über Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten der Beitragserhebung diskutiert. Der Steuerzahlerbund will die Abschaffung, die Freien Wähler NRW machen sich stark dafür, und auch Haus und Grund hat sich dafür ausgesprochen.

Aber: Kann eine Stadt im Alleingang die Aussetzung einer Regelung beschließen, die auf geltendem Recht basiert? Genau dies möchte die Wählergemeinschaft von der Stadtverwaltung nun prüfen lassen, auch mit Blick auf die Auswirkungen für den städtischen Haushalt.

In der Vorlage für den kommenden Sitzungstag dazu hat die Stadtverwaltung bereits ihren Kenntnisstand mitgeteilt. Demnach habe das NRW-Bauministerium auf die Gefahr von Regressansprüchen hingewiesen und der Ennepe-Ruhr-Kreis als Kommunalaufsicht unter anderem die Bedeutung von Gebühren unterstrichen. Auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten, könne bedeuten, Steuern zu erhöhen. Schwelm als Stärkungspaktkommune gehe zudem ins Risiko, die Konsolidierungsziele zu verfehlen. Das Fazit von Schwelms Beigeordneten Ralf Schweinsberg: „Aus den dargestellten Gründen halten wir es auch für rechtlich problematisch, eine festgesetzte Abgabe nur deshalb nicht zu vollziehen, weil es eine politische Diskussion über mögliche gesetzliche Änderungen gibt.“