Schwelm/Ennepetal. . Rechtsstreit geht zum Oberlandesgericht
Erst wurde am Landgericht Hagen im November 2017 die Klage einer Schwelmerin abgewiesen, die im Zuge des Diesel-Skandals von einem Ennepetaler Autohaus die Nachlieferung eines mangelfreien neuen VW Touran verlangte. Nun geht der Rechtsstreit am 11. Juli am Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in die nächste Instanz.
Kaufpreis: 29 250 Euro
Die Klägerin hatte beim Ennepetaler Autohaus im Februar 2013 einen VW Touran zum Preis von rund 29 250 Euro gekauft. Das Fahrzeug verfügt über einen Dieselmotor des Typs EA 189 und ist so vom Abgasskandal betroffen – sprich der Manipulation verschiedener Autohersteller zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase. Aus diesem Grund verlangte die Schwelmerin die Nachlieferung eines Neufahrzeugs aus der aktuellen und vom Abgasskandal nicht betroffenen Serienproduktion.
Das Landgericht Hagen entschied am 22. November 2017, dass sie keinen Anspruch auf einen Neuwagen habe. Am Oberlandesgericht Hamm wurde nun vom Senat zum Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen der Klägerin und eines Vertreters der Beklagten angeordnet.