Schwelm. . Ein 48-jähriger Schwelmer zwang seine verheiratete Nachbarin zum Sex. Die Frau leidet bis heute unter der Tat. Nun wurde der Mann verurteilt.

Reue zeigte der Vergewaltiger während seiner Verhandlung vor dem Schwelmer Amtsgericht nicht. Sein 38-jähriges Opfer, dem dies eigentlich erspart bleiben sollte, musste nun doch von dem Übergriff vor Gericht erzählen. Auch das führte dazu, dass der Schwelmer Sextäter für drei Jahre hinter Gitter muss. Der 48-Jährige hatte vor zwei Jahren seine Nachbarin vergewaltigt.

Bis zuletzt hatte die 38-jährige Schwelmerin gehofft, ihrem Peiniger von einst nicht mehr am hiesigen Amtsgericht begegnen zu müssen. Und der Angeklagte hatte in seiner Einlassung auch bekundet, er wolle ihr die Aussage zum Geschehen ersparen.

Zunächst gute Nachbarn gewesen

Wie flapsig er dann allerdings über seine Tat vom 27. Februar 2016 sprach, die bei der Frau immer noch für großes Leid sorgt, machte alle Verfahrensbeteiligten fassungslos. Zunächst stellte er die 38-jährige verheiratete Frau als seine Freundin hin. Als klar war, dass das ganz und gar nicht der Fall war, meinte er lapidar: „Ich weiß zwar keine Details mehr, aber ich glaube, dass die sexuelle Begegnung nicht ganz harmonisch und einvernehmlich war.“ Nun war die Aussage der Frau zur Klärung des Falls doch notwendig geworden.

Es hatte in der Zeit vor dem Vorfall einige nachbarschaftliche Treffen zwischen den beiden gegeben, schilderte die 38-Jährige schließlich. Sie seien gemeinsam zum Sport gegangen, es sei aber keine Beziehung gewesen, fuhr die Schwelmerin fort. Für sie seien dies harmlose Begebenheiten gewesen ohne jeglichen sexuellen Hintergrund. Das legt er der Schwelmer für sich jedoch ganz anders aus.

Keine Strafmilderung

Als es an jenem Februartag zu einem Treffen der beiden in seiner Wohnung kam, fasste er die Frau zunächst gegen ihren Willen an, dann fiel er plötzliche über sie her. „Ich sagte deutlich ,Nein!’, aber mein Nein wurde überhört. Er machte nur ,schsch’“, erzählte die Frau.

Sie berichtete jedes Detail der Tat. Sie sprach davon, sich heftig gewehrt zu haben und dass der 48-Jährige es trotzdem immer wieder versuchte, bis es ihm irgendwann gelang, in sie niederzuringen. Für Minuten habe sie sich einfach „abgestellt“, sagte die Schwelmerin. „Da war ein Wecker, auf dem ich die Uhrzeit sehen konnte. Als ich wieder hinschaute, waren ein paar Minuten vergangen. Mir fehlen diese Minuten bis heute im Gedächtnis“, sagte sie im Zeugenstand.

Die Tat belastete die Frau immer noch sehr. Während sie sprach, schien sie schwer mit sich selbst zu kämpfen. Sich wieder zu erinnern und das Erlebte in allen Einzelheiten berichten zu müssen, bereitete ihr sichtlich großes Leid. Darüber, was die Tat in ihr ausgelöst hat, sagte sie: „Ich hatte Ängste, in mein Wohnhaus zu gehen. Dann war da sein Geruch. Ich kann es nicht ertragen, ihn zu riechen. In der Nacht, nachdem es passiert war, habe ich wütend auf meinem Bett gelegen. Ich konnte es nicht in Worte fassen.“

Urteil mit geschlossenen Augen

In einem geradezu vernichtenden Plädoyer kritisierte die Hagener Staatsanwältin Dorothée Jacobi vor allen Dingen das „schwammige Geständnis“ des 16-fach vorbestraften Schwelmers. „Das als ,nicht ganz harmonische Begegnung’ zu bezeichnen und gleichzeitig zu sagen, Sie wollten ihr die Aussage ersparen, das bedeutet, das Opfer zu verhöhnen. Dieses sogenannte Geständnis hat ihr gar nichts erspart.“ Heißt: Strafmilderung sollte der 48-Jährige wegen eines Geständnisses nicht gewährt bekommen.

Dann sprach das Schöffengericht schließlich sein Urteil gegen den Schwelmer. Dessen 38-jähriges Opfer war bis zum Schluss im Verhandlungssaal geblieben. Die Schwelmerin schloss die Augen, als die Richterin die Entscheidung verkündete: Drei Jahre Haft wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall wird der Sexualstraftäter nun absitzen müssen.