Gevelsberg. . Als plötzlich Geld auf dem Konto des 26-Jährigen landete, fragte er nicht lange, woher das kam, sondern gab es aus. Jetzt stand er vor Gericht.

Plötzlich landeten 1000 Euro auf seinem Konto und der Gevelsberger (26) wusste nicht, warum und von wem. Oder er wollte es nicht wissen. Denn das Geld konnte der frisch gebackene Vater gut gebrauchen.

Neuen Job nicht gemeldet

Dabei war der Absender des Geldes mehr als leicht zu ermitteln: Der 26-Jährige hatte sich nämlich arbeitslos gemeldet und erhielt Arbeitslosenunterstützung. Ab dem 1. September vergangenen Jahres nahm er eine neue Stelle an und verdiente nun wieder eigenes Geld. Davon teilte er aber zunächst nichts den Behörden mit. Damit ließ er sich reichlich Zeit. Am 1. November schickte er ein Schreiben an das Jobcenter, dass er eine neue Tätigkeit aufgenommen habe. Im Zeitraum zwischen September und Ende Oktober bekam der Gevelsberger insgesamt 1044 Euro Arbeitslosengeld. Geld, das ihm nicht mehr zustand, seit er die neue Stelle hatte.

Vor Gericht redete der Mann sich heraus: „Ich habe das doch dem Jobcenter gemeldet. Die sagten, ich soll zur Arbeitsagentur gehen.“ Auch das habe er getan. Und er beharrte darauf, den Behörden die neue Stelle sofort gemeldet zu haben. Es folgte eine unzusammenhängende Geschichte, was das Jobcenter von ihm verlangt habe, wovon die Agentur nichts wissen wollte und umgekehrt. Mal sagte er, er habe den Arbeitsvertrag dem Jobcenter gegeben, dann wieder sei es die Arbeitsagentur gewesen, der er das Schriftstück im Original ausgehändigt hätte. Als seine Ausführungen immer undurchsichtiger wurden, behauptete er: „Die ließen mich mehrere Sachen unterschreiben. Ich kenn mich damit nicht aus.“

Die Richterin hakte nach und wollte wissen, was mit dem Geld gewesen sei, das auf seinem Konto eingegangen sei. „Das kam mir komisch vor. Ich fragte mich, wer mir denn Geld schickt. Dann ist das eben mein Geld, dachte ich. Ich arbeite ja auch dafür.“ Auf den Einwand, dass er gut auf dem Auszug hätte erkennen müssen, von wem das Geld überwiesen worden sei, reagierte der Angeklagte mit einer neuen Finte: „Ich kann nicht lesen und schreiben.“ Außerdem sei er damals gerade Vater geworden. „Da achtet man auf so etwas nicht so.“ Auf die Idee, sich bei der Behörde zu melden und das Geld zurück zu überweisen, kam der Mann nicht.

Verurteilung wegen Betrugs

Die Staatsanwältin glaubte dem Gevelsberger kein Wort: „Die Behauptung, er habe das Geld nicht mit der Arbeitsagentur in Verbindung gebracht, ist eine Schutzbehauptung. Aus dem Auszug geht eindeutig hervor, woher das Geld stammt.“ Das Gericht verurteilte den 26-Jährigen wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro.

So ganz unwissend schien der Mann nicht zu sein, denn er zahlt die etwa 1000 Euro gerade in Raten und unabhängig vom Gerichtsverfahren zurück. Diesem Umstand verdankte er die niedrige Tagessatzhöhe.