Schwelm/Gevelsberg. . Nachdem die Suchen nach der Ursache für den ekelhaften Gestank bislang erfolglos geblieben war, erfolgt nun eine Dichtigkeitsprüfung.

  • Weiterhin zahlreiche Beschwerden über massiven Gestank der Knochenmühle
  • Am Mittwoch Überprüfung des Gebäudes und der Abluftanlage
  • Der Ennepe-Ruhr-Kreis behält sich weitere Schritte gegen die Firma vor

Gartenpartys werden abgebrochen, Spaziergänge in andere Regionen verlegt, trotz großer Hitze schlafen Hunderte nur noch bei geschlossenen Fenstern. Der Gestank des Tierverwertungsbetriebs Schmidt & Geitz GmbH – landläufig „Knochenmühle“ genannt – nervt vor allem die Gevelsberger und Schwelmer seit Wochen massiv (wir berichteten). Je nachdem, wie der Wind steht, ist der Mief sogar am Büttenberg in Ennepetal wahrzunehmen. Die Suche nach der technischen Ursache gestaltet sich schwierig. Heute steht die nächste Prüfung in dem Betrieb auf der Stadtgrenze zwischen Schwelm und Gevelsberg auf dem Programm.

Jens Piekarski, beim Ennepe-Ruhr-Kreis für Immissionsschutz zuständig, erläutert, was bisher passiert ist und wie es weitergeht, um den Gestank endlich abzustellen. Die Geschichte begann im ­April, als sich die Beschwerden über den Gestank stapelten. Zunächst habe sich das Kreisumweltamt vor Ort angeschaut, ob die Anlage noch nach den Genehmigungen und der Betriebserlaubnis funktioniere. Als an dieser Stelle keine Beanstandungen auftraten, fiel der Verdacht auf das Biotop-Beet, das ähnlich einer Pflanzenkläranlage die Abluft filtert und von den fiesen Gerüchen befreit.

Vernebelung verzögert sich

„Nach Absprache mit dem Betreiber wurde nachgebessert“, sagt Jens Piekarski. Doch trotzdem war damit das Problem nicht aus der Welt geschafft. Als nächstes seien die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg tätig geworden, hätten die Kanalisation sehr genau in Augenschein genommen. „Der Befund war jedoch auch hier negativ, also muss ein anderer Defekt vorliegen“, sagt Jens Piekarski.

Für ihn und das Team des Umweltamts steht deshalb heute die nächste Prüfung an. Über eine Vernebelung wird geprüft, ob die Halle und das Albluftsystem der Knochenmühle tatsächlich dicht sind. „Diese Maßnahme hätten wir gern schon früher durchgeführt, die Firma, die dies machen kann, stand jedoch nicht eher zur Verfügung“, teilt der Immissionsschutz-Beauftragte des EN-Kreises mit.

Gesetzliche Regelung

Gebäude und Abluftanlage werden heute überprüft.
Gebäude und Abluftanlage werden heute überprüft. © Stefan Scherer

Gerüche und ab wann sie stören, regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz. In dessen Paragraf 3 ist festgelegt, ab wann Gerüche als erhebliche Belästigung einzustufen sind. Bei ihnen den Ekelgrad zu bestimmen, und dies mit reproduzierbaren, objektiven und quantitativ formulierbaren Verfahren, ist nicht einfach. Dies passiert über so genannte Olfaktometer, die die Intensität von Gerüchen in der Einheit Olf messen. Die festgelegten Grenzwerte dürfen in Wohngebieten bei zehn Prozent, in Gewerbegebieten bei 15 Prozent der Betriebsstunden überschritten werden. Bei besonders ekelhaften Gerüchen existiert eine Einzelfallregelung. Im Fall der Knochenmühle greift derzeit noch die Zehn-Prozent-Klausel.

Und nun? „Wir suchen weiter nach der Ursache“, sagt Jens Piekarski. Gleichwohl drängt der Ennepe-Ruhr-Kreis auf eine schnelle Lösung des Problems und behält sich weitere Schritte vor; damit die Menschen wieder bei offenem Fenster schlafen können.

INFOBOX

Die betroffene Firma Schmidt & Geitz an der Gevelsberger Straße in Schwelm ist auf die Verwertung tierischer Rohstoffe spezialisiert.

Sie entsorgt Knochen und Altfett beispielsweise aus Schlachtbetrieben, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischverarbeitung oder Gastronomie.