Ennepetal. . Für den Bereich nördlich der Vilvoorder Straße, von der Einmündung Bergstraße im Osten bis auf Höhe Gustav-Bohm-Straße im Westen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Für den Bereich nördlich der Vilvoorder Straße, von der Einmündung Bergstraße im Osten bis auf Höhe Gustav-Bohm-Straße im Westen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Damit will die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung und eines Kindergartens schaffen. Der Bolzplatz an der Windecke soll erhalten bleiben. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Beratung in der nächsten Sitzung am Donnerstag, 19. Januar (17.15 Uhr, Sitzungssaal Rathaus) vorgelegt.
Wohnhäuser und Kindergarten
Schon seit Jahren gibt es Überlegungen, in dem zuvor als Ackerland ausgewiesenen Bereich ein Baugebiet zu schaffen. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im September 2014 ist der Bereich nördlich der Vilvoorder Straße als zukünftige Wohnbaufläche ausgewiesen worden. Dabei hatte die Stadt das Ziel formuliert, Neuausweisungen derartiger Flächen nur in den definierten Siedlungsschwerpunkten vorzunehmen und zugleich Flächen in isolierten Lagen zurückzunehmen. Nicht zuletzt solle die bestehende Infrastruktur in Hinblick auf technische Erschließung und verkehrliche Anbindung besser genutzt werden. Weil es im Bereich Voerde kaum Möglichkeiten zur Nachverdichtung der Bebauung gebe, so die Stadtverwaltung, könne dem bestehenden Bedarf an neuen Wohnbauflächen mit dem nun entwickelten Bebauungsplans Nr. 96 „Nördlich Vilvoorder Straße“ entsprochen werden.
Denkbar sei der Beschlussvorlage zufolge, dass zwischen der bereits bestehenden Bebauung an der Windecke und dem Weg nach Störringen 15 Einfamilien- beziehungsweise Doppelhäuser errichtet werden. Diese Möglichkeit soll ebenso in den Bebauungsplan aufgenommen werden wie die Absicherung der bereits bestehenden Bebauung. Darüber hinaus will die Stadt in dem Plangebiet die Voraussetzung für den Bau eines Kindergartens schaffen und den bestehenden Bolzplatz absichern.
Insgesamt umfasst das Gebiet etwa 4,6 Hektar. Der Bereich westlich der Windecke (Bolzplatz und das Stück jenseits des Wegs nach Hinterjellinghausen) liegen in städtischer Hand, der andere Teil des Plangebiets befindet sich in Privateigentum.
Satzungsbeschluss noch 2017
Den Aufstellungsbeschluss vorausgesetzt soll im Lauf des Frühjahrs der Vorentwurf für den Bebauungsplan vorgelegt werden. Im Sommer könnte der Verwaltung zufolge die formelle Offenlage erfolgen, im Zuge derer Einwendungen möglich sind. Läuft alles nach den Vorstellungen der Verwaltung, könnte Ende dieses Jahres ein Satzungsbeschluss gefasst werden.