Schwelm. . Die Öffentlichkeit soll über die Belastung durch Lärm informiert werden. Dazu soll die Politik einen Aktionsplan beschließen.

  • Die EU hat eine Umweltlärmrichtlinie erlassen mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen von Lärmbelästigungen zu verhindern
  • Dieser Erlass aus dem Jahr 2002 soll nun in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden
  • Dazu soll es eine Lärmkarte und einen Aktionsplan für die Stadt Schwelm geben

Der Rat der Stadt Schwelm will in seiner Sitzung am 30. März einen Lärmaktionsplan der Stufe 2 beschließen. Im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am heutigen Dienstag, 10. Januar sollen die Vorbesprechung stattfinden und die Offenlegung beschlossen werden. Ein erklärtes Ziel des Lärmaktionsplans ist die Information der Öffentlichkeit über die Belastung durch Lärm und die gesundheitlichen Auswirkungen. Die Lärmkarten und Aktionspläne sind dann alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Etliche Millionen Fahrzeuge pro Jahr

Zu viel Lärm kann Menschen krank machen. Deshalb hat die Europäische Union im Juni 2002 eine Umweltlärmrichtlinie erlassen mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen von Lärmbelästigungen zu verhindern beziehungsweise dem Entstehen vorzubeugen. Nun geht es an die Umsetzung. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben und aufgrund der Einwohnerzahl Schwelms (28 330 Einwohner, Stand 31. Dezember 2015) sowie des Verkehrsaufkommens im Jahresdurchschnitt auf den Hauptverkehrsstraßen greift für Schwelm die Stufe 2 des Plans (Untersuchung der Ballungsräume über 100 000 Einwohner sowie der Hauptverkehrsstraßen über drei Millionen Kfz pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken über 30 000 Züge pro Jahr.)

Die Vorlage der Stadtverwaltung nennt Zahlen für den Haupt-Straßenverkehr in Schwelm im Durchschnitt pro Jahr – Stand 2014: 20,224 Millionen Kfz/Jahr auf der Autobahn 1; drei Millionen Kfz/Jahr auf der Autobahn 43; 6,721 Millionen Kfz/Jahr auf der ehemaligen B 7; 3,519 Millionen Kfz/Jahr auf der B 384; 4,756 Millionen Kfz/Jahr auf der L 551; drei Millionen Kfz/Jahr auf der L 726; 3,738 Millionen Kfz/Jahr auf der L 527.

B 483 n brächte eine Besserung

Gefahr erkannt, doch längst nicht gebannt. Diese alte Volksweisheit gilt auch im Fall des Lärmaktionsplans in Schwelm. Mit den als Hauptlärmquellen identifizierten Straßen im Schwelmer Stadtgebiet (BAB 1, BAB 43, B 483, L 527 – Hauptstraße, L 551 – Hattinger Straße, L 706 – Berliner Straße/Milsper Straße) und der Verabschiedung des Lärmaktionsplans werden die Bewohner nicht automatisch ruhiger schlafen können. Die Hauptlärmquellen sind jeweils Bundes- beziehungsweise Landesstraßen. Demnach ist der Landesbetrieb Straßen.NRW als Straßenbaulastträger für diese Strecken verantwortlich. In der Vorlage aus dem Schwelmer Rathaus ist darüber Folgendes zu lesen: „Aufgrund dessen sind lärmmindernde Maßnahmen sowie sonstige Veränderungen an den betroffenen Straßenabschnitten in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb zu erfolgen. Diesbezüglich hat die Stadt Schwelm die Möglichkeit, dem Landesbetrieb potenzielle Lärmminderungsmaßnahmen vorzuschlagen.“

Ein weiteres Fazit der Verwaltung lautet: „Die Stadt Schwelm wird unter anderem bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen in den von Lärm belasteten Bereichen im Rahmen von Lärmschutzgutachten prüfen, ob durch etwaige bauleit- oder stadtplanerische Maßnahmen Lärmemissionen entgegengewirkt werden kann. Aufgrund der bestehenden Stadtstrukturen und der Topographie sind alternative Verkehrsführungen in keinem der aufgeführten Streckenabschnitte möglich. Allerdings würde durch den Bau der Umgehungsstraße B 483 n ein wesentlicher Schritt zur verkehrlichen Entlastung des Schwelmer Siedlungsbereichs und eine damit einhergehende deutliche Lärmminderung der betroffenen Siedlungsbereiche erfolgen.“

Fördermöglichkeiten für Lärmschutz

Um die in Schwelm wohnenden Menschen vor gesundheitsschädigenden Lärm zu bewahren, bietet es sich an, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen in Form von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, Geschwindigkeitsreduzierungen sowie baulichen Maßnahmen (Lärmschutzfenster und -türen) an den Gebäuden zu ergreifen.

Für von Straßenlärm geplagten Anwohnern, in deren Bereichen keine aktive Lärmschutzplanung möglich ist, lautet der Tipp der Stadt: Bei bestimmten Voraussetzungen können Eigentümer eine Bezuschussung für passive Lärmschutzmaßnahme als freiwillige Leistung im Rahmen von Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Zum Thema Bahnstrecken heißt es im Entwurf des Lärmaktionsplans: „Die Lärmaktionsplanung an den bundeseigenen Schienenstrecken Hagen-Wuppertal fällt in die Verantwortung des Eisenbahnbundesamts.“