Schwelm. . Der Rat hat die neue Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Feuerwehreinsätzen verabschiedet. Es gab auch kritische Stimmen.
- Der Rat der Stadt Schwelm verabschiedet neue Satzung über Erhebung von Entgelten bei Feuerwehreinsätzen
- Sie ermöglicht es der Stadt, grob fahrlässig verursachte Brandeinsätze dem Verursacher in Rechnung zu stellen
- SPD-Ratsherr Thorsten Kirschner: Das kann dazu führen, dass Menschen von einer Alarmierung absehen
Der Rat der Stadt Schwelm hat nun die neue Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr verabschiedet – bei drei Enthaltungen stimmten alle Politiker dafür. Bedenkenträger war SPD-Mann Thorsten Kirschner, der sich wegen einer Passage der neuen Satzung darum sorgt, dass Bürger aus Angst vor Kosten nun scheuen, den Notruf zu wählen und dies möglicherweise in Katastrophen enden kann.
Denn: Die neue Satzung ermöglicht es der Stadt, den Brandverursachern die Kosten für den Feuerwehreinsatz in Rechnung zu stellen, wenn diese grob fahrlässig handeln. Das Problem aus Kirschners Sicht – im Hauptberuf stellvertretender Referatsleiter beim Justizministerium NRW – ist, dass die grobe Fahrlässigkeit juristisch nicht klar definiert ist. Sie wird angenommen, wenn die im rechtlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde oder wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden.
„Gerade in Bezug auf Brände gibt es widersprüchliche Urteile“, sagt Kirschner, der sich eingehend mit der Thematik beschäftigt hat. Problemfälle aus seiner Sicht könnten vergessenes Essen auf dem Herd oder ein unbeaufsichtigter Adventskranz sein, die Wohnungsbrände auslösen. Seine Sorge: „Plötzlich überlegen Bürger, ob sie vielleicht grob fahrlässig gehandelt haben und rufen die Feuerwehr vielleicht erst mit großer Verspätung oder gar nicht.“ Dies könne im Extremfall Leben kosten. Er forderte, dass alle Einsätze jenseits des vorsätzlichen Missbrauchs kostenfrei bleiben müssen, damit auch diejenigen, die tatsächlich grob fahrlässig handeln, keinerlei Hürde sehen, die Feuerwehr im Notfall zu rufen.
Stets Einzelfallentscheidungen
Dieser Passus in der Satzung ist allerdings keine Schwelmer Idee. Die Kommune greift bei der Neuregelung auf eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes zurück. Bislang stellt die Stadt Schwelm jährlich zwischen 150 und 170 Einsätze in Rechnung und nimmt dadurch ungefähr 40 000 Euro pro Jahr ein. Dies geschieht bislang bei falsch ausgelösten Brandmeldeanlagen, nach Verkehrsunfällen, bei Ölspuren, Brandstiftungen und vorsätzlichen Fehlalarmierungen. Kommen bald ganz andere Fälle hinzu? Was passiert, wenn hinter dem Nachbarhaus dichter Rauch aufsteigt, man die Feuerwehr ruft und dort nur ein ganz legales kontrolliertes Feuer im Grill lodert? Zahlt der Anrufer für seine Vorsichtigkeit und Aufmerksamkeit?
Nachfrage bei Kreisbrandmeister Rolf-Erich Rehm. Der stellt klar: „Die 112 anzurufen, ist immer die korrekte Entscheidung, wenn die Anscheinsvermutung eines Brandes existiert.“ Am Ende werde jeder Einsatz zwar als Einzelfallentscheidung behandelt, aber Rehm stellt auch klar, dass dieser Satzungspassungspassus, der die grobe Fahrlässigkeit behandelt für ganz andere Fälle gedacht ist.
„Im Fokus stehen zum Beispiel Firmen, die ihre Brandmeldeanlagen nicht warten, und diese dann immer wieder wegen Staubs auslösen.“ Ihm sei auch kein Fall bekannt, in dem jemand in bester Absicht einen Einsatz gemeldet habe und dafür belangt worden sei.