Ennepetal. . Die Bürgermeisterwahl in Ennepetal ist gültig. In der Verhandlung am Amtsgericht Arnsberg zog der Kläger seinen Einspruch zurück.
- Die Bürgermeisterwahl in Ennepetal ist trotz des Fehlers bei den versendeten Briefwahlunterlagen gültig
- Der Kläger zog seinen Einspruch nach der Verhandlung am Verwaltungsgericht Arnsberg zurück
- Das Gericht sieht zwar eine Unreglmäßigkeit, diese sei aber nicht entscheidend für den Ausgang gewesen
Die Bürgermeisterwahl in Ennepetal ist gültig. Amtsinhaberin Imke Heymann muss sich somit keiner Neuwahl stellen. In der Verhandlung am Freitag, 26. August, am Verwaltungsgericht Arnsberg zog der Kläger seinen Einspruch zurück. Zuvor hatte das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin am Amtsgericht Silke Camen darauf hingewiesen, dass es im Zusammenhang mit der Wahl der Bürgermeisterin Unregelmäßigkeiten auf Seiten der Stadt gegeben habe. Diese Wahlunregelmäßigkeiten hätten aber keinen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis gehabt.
Fehler nicht entscheidend
Die Stadt hatte versehentlich für die auf den 13. September 2015 gelegten Wahlen des Landrats und der Bürgermeisterin gleichfarbige Stimmzettel für die Briefwahl verschickt. Nachdem der Fehler 14 Tage vor dem Wahltermin aufgefallen war, erklärte der Wahlleiter, der damals noch amtierende Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen, nach Rücksprache mit den übergeordneten Stellen die bis dato abgegebenen Stimmen für ungültig. Das waren genau 1136. Allen 2076 Wahlberechtigten, die bis zu diesem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen angeforderte hatten, wurden neue, korrekte Unterlagen zugesandt, verbunden mit einem Anschreiben, in dem auf den Fehler hingewiesen und zur erneuten Stimmabgabe aufgerufen wurde.
Eine Verschiebung des Wahltermins wurde nach Diskussionen, nicht zuletzt im Stadtrat, verworfen, da die Stadt den Fehler als geheilt ansah. Schließlich gewann Imke Heymann die Wahl mit genau 291 Stimmen Vorsprung vor ihrer einzigen Mitbewerberin Anita Schöneberg. Der Stadtrat stellte die Gültigkeit des Wahlergebnisses schließlich fest.
Der Kläger Manfred Zander machte in seinem Einspruch geltend, dass er in Folge des Fehlers bei Versendung der Briefwahlunterlagen um sein Wahlrecht gebracht worden sei. Er habe am 28. August seine Stimme per Brief abgegeben und habe am 29. August seinen Jahresurlaub angetreten. Erst nach seiner Rückkehr am 19. September – und damit nach dem Wahltermin – habe er die neuen Unterlagen gesehen und erfahren, dass seine Stimme für ungültig erklärt wurde. „Ich bin 84 Jahre alt und habe immer gewählt“, sagte er gestern in der Verhandlung. Und dann wird mir gesagt, dass meine Stimme einfach nicht gezählt wird.“
„Die Einschränkung des Wahlrechts stellen wir fest“, betonte das Gericht. Allerdings lege das Wahlprüfungsgesetz für NRW eine zweite Voraussetzung fest, um eine Wahl für ungültig zu erklären: „Der Wahlfehler muss maßgeblich gewesen sein.“
Stadt trägt Verfahrenskosten
In der Vorberatung habe man eine derartige Relevanz nicht feststellen können. Die Stadt habe nachvollziehbar darlegen können, dass nur 147 Wahlberechtigte, die zuvor per Briefwahl ihre Stimme abgegeben hatten, nicht erneut gewählt hätten. Selbst wenn man diese Stimmen alle der unterlegenen Kandidatin zuschreiben würde, bleibe es beim Sieg von Imke Heymann. Nachdem die Richter ihre rechtliche Bewertung erläutert hatte, zog Manfred Zander seinen Einspruch zurück. Das Wahlergebnis ist damit sofort rechtskräftig.
Auf Anregung des Gerichts, das auf die grundsätzliche Berechtigung des Einspruchs hinwies, verständigten sich die Beteiligten, dass die Stadt Ennepetal die Verfahrenskosten – Gerichts- und eigene Anwaltskosten – trägt. Manfred Zander, der sich nicht anwaltlich vertreten ließ und nur seinen Sohn als Beistand an seiner Seite hatte, machte ohnehin keine Kosten geltend.
Nach dem Ende des gestrigen Termins am Verwaltungsgericht Arnsberg zeigte sich Bürgermeisterin Imke Heymann, die der Verhandlung als Beigeladene beigewohnt hatte, zufrieden. „Wir sind froh, dass das Verfahren nun seinen Abschluss gefunden hat und das Thema endgültig geklärt ist“, sagte sie. Es sei eine sehr gute Lösung, dass der Kläger seinen Einspruch zurückgezogen habe und die Stadt die Verfahrenskosten übernehme. „Wir haben einen Anwalt beauftragt, diese Kosten sollten nicht einer Person zur Last gelegt werden“, so Heymann.
Kläger Manfred Zander beurteilte das Ergebnis naturgemäß anders. „Damit kann ich nicht zufrieden sein“, meinte er nach der Verhandlung. „Ich kann aber auch nicht sagen, dass das Recht gebeugt worden ist.“ In der Verhandlung hatte er nicht zuletzt auch den Ratsbeschluss angeführt, wonach der Bürgermeister als Wahlleiter beim Kreiswahlleiter auf eine Verschiebung des Wahltermins hinwirken sollte.
Später habe der Rat dann die Gültigkeit des Ergebnisses trotzdem mit deutlicher Mehrheit festgestellt. Das Gericht hatte dazu erklärt, dass dies nicht Gegenstand der Beurteilung sein könne. Etwa ein Dutzend Interessierte aus Ennepetal verfolgten die Verhandlung im altehrwürdigen großen Saal des Verwaltungsgerichts.
Anita Schöneberg unter Zuschauern
Unter ihnen war auch die unterlegene Bewerberin um das Bürgermeisteramt, Anita Schöneberg. „Ich freue mich in erster Linie, dass ein Bürger versucht hat, sein Recht zu erhalten und der Fehler der Stadt festgestellt wurde“, erklärte sie nach der Verhandlung. „Dass die Wahl nun auf Grundlage der Vorgaben für das Wahlprüfungsverfahren für gültig erklärt wurde, sei zu akzeptieren. „Jetzt geht alles seinen geregelten Gang“, meinte die Sozialdemokratin. Sie betonte auch, dass sie sich gefreut habe, dass der Sohn des Klägers seinem 84-jährigen Vater so beigestanden habe.
Auch der damalige Bürgermeister Wilhelm Wiggenhagen, in dessen Verantwortung als Wahlleiter der Fehler gefallen war, äußerte sich erfreut gegenüber dieser Zeitung, nachdem er über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet worden war. „Ich bin sehr zufrieden, dass das Thema nun erledigt ist“, meinte er. Er habe fest mit einem solchen Ergebnis gerechnet. Nun freue er sich, dass seine Nachfolgerin Imke Heymann sich ohne Belastung auf ihre Arbeit konzentrieren könne.