Gevelsberg. .
Renitent und gewalttätig war ein 45-jähriger Mann gegen Personal eines Gevelsberger Seniorenzentrums vorgegangen. Nun wird der schwer alkoholsüchtige Mann in eine Entziehungsklinik eingewiesen. Für seine Gewaltausbrüche in Gevelsberg und in seiner Wohneinrichtung in Altena verurteilte ihn das Gericht zu 14 Monaten Haft.
Der 45-Jährige war Stammgast in Kliniken. Aus seinen Unterkünften, sei es für Obdachlose oder Wohnheime für psychisch Kranke, flog er regelmäßig raus. Der Grund: Sobald er getrunken hatte, wurde er unberechenbar und gewalttätig.
Station für psychisch Kranke
Mit Müh und Not hatte sein Betreuer ihn 2014 in einem Gevelsberger Seniorenzentrum untergebracht, das auch eine Station für psychisch Kranke hat.
Dort hat er im August desselben Jahres nach einem Mann getreten und eine Tür so heftig aufgeschlagen, dass eine Frau am Ellenbogen verletzt wurde. Nach dem Rauswurf landete der 45-Jährige dann in einer Wohneinrichtung in Altena. Im Mai vergangenen Jahres legte er dort eine ähnliche Gewaltserie hin, teilte Schläge und Tritte aus, bedrohte andere Mitbewohner mit einem abgesägten Besenstiel.
Vor dem Hagener Landgericht schilderten verschiedene Ärzte, die seit 2002 immer wieder mit dem Mann zu tun bekamen, einen sehr gewaltbereiten Menschen mit niedriger Reizschwelle, der in der Lage war, sogar erfahrenes Klinikpersonal in Angst und Schrecken zu versetzen. Einmal hatte er sich die Brust mit Glasscherben aufgeschnitten und dann die Krankenschwestern mit seinem Blut bespritzt. Sogar in der Fixierung stieß er Morddrohungen aus.
Dem Patienten gelang es in fast jeder Einrichtung, irgendwie an Alkohol zu kommen und dann wurde er gefährlich. Er sammelte über die Jahre 22 zum Teil einschlägige Vorstrafen wegen Gewalt und Beschaffungskriminalität an. Nach seinen jüngsten Taten war es nun Aufgabe der 4. großen Strafkammer des Hagener Landgerichts, zu entscheiden, was mit ihm geschehen soll. Die Kammer ordnete an, ihn sofort in einer Entzugsklinik unterzubringen. Für die Körperverletzungen, Bedrohung und Nötigung verhängte sie eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.