Ennepe-Ruhr. .

Die Mitarbeiter der Führerscheinstelle des EN-Kreises haben 2015 mehr als 12 000 Führerscheinanträge bearbeitet. Gewünscht waren unter anderem die erste Fahrerlaubnis, der Umtausch älterer „Fleppen“ in den EU-Kartenführerschein oder Verlängerungen für die Berechtigung, Lkw zu lenken.

Weiterer Antragsschlager war das begleitete Fahren ab 17 Jahren: 1597 Mal wurde diese Erlaubnis erteilt, 94 Mal weniger als 2014. Damit nutzen nach wie vor drei von vier Fahranfängern diese Möglichkeit. „Das Verhalten dieser jüngsten Autofahrer ist vorbildlich. Es gab 2015 wie in den Vorjahren keinen Fall, in dem ein Jugendlicher ohne die vorgeschriebene Begleitung erwischt wurde“, sagt Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle.

Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Fahrt eine namentlich benannte Begleitperson im Auto sein. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B oder 3 seit mindestens fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben.

Deutlich weniger vorbildlich verhielten sich hingegen 473 Inhaber des regulären Führerscheins. Sie wurden durch Gerichte oder durch die Führerscheinstelle zum Laufen verurteilt. Einsamer Spitzenreiter bei den Gründen: Alkohol am Steuer. In sechs von zehn Fällen hatten die Fahrer zu tief ins Glas geschaut. Auf den Plätzen folgen Drogen (30 Prozent) sowie Unfallflucht oder Nötigung (zehn Prozent). „Allerdings“, weist Götte auf einen altersspezifischen Unterschied hin, „bei Fahrern bis 25 Jahren ist das Verhältnis von Drogen und Alkohol genau umgekehrt.“

Senioren geben Schein ab

Immer wieder erhält die Führerscheinstelle auch Hinweise auf Senioren, bei denen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. „Im vergangenen Jahr hat sich diese Zahl mit 251 im Vergleich zu 2014 erhöht“, so Götte. „Können die Bedenken nicht ausgeräumt werden, bitten wir um einen Bericht des Arztes und um ein fachärztliches Gutachten.“ Die Erfahrung zeige: Im Lauf der Untersuchungen reift bei vielen die Einsicht, doch nicht mehr fit genug zum Autofahren zu sein. Die freiwillige Abgabe sei häufig, ein Entziehen von Amtswegen die Ausnahme.

Gedanken über ihre Fahrerlaubnis müssen sich auch hartnäckige Verkehrssünder machen. Rund 1200 Personen erhielten 2015 von der Führerscheinstelle den Hinweis: „Vorsicht mit dem Punkte-Konto-Stand.“ Weitere Zahlen aus der Jahresbilanz: 405 Fahranfänger rückten in den Fokus, weil sie in der Probezeit mehrfach aufgefallen waren, und 23 mal überstanden Fahranfänger diese Zeit nicht, 44 Kreisbürgern wurden zu viele Punkte in Flensburg zum Verhängnis und 101 bat die Führerscheinstelle MPU.

Mit Blick auf Kundenzufriedenheit betont Götte: „Die Wartezeit der mehr als 12 000 Kunden betrug im Durchschnitt weniger als sechs Minuten; 96 Prozent wurden innerhalb von 20 Minuten bedient und längere Bearbeitungszeiten konnten bis auf einige Ausnahmen vermieden werden.“

Als Beleg für die gute Qualität der Arbeit bewertet er auch die Ausgänge der Gerichtsverfahren, in denen Betroffene Widerspruch eingelegt haben. „Die blieben fast ausnahmslos erfolglos. Die Richter bestätigten in 63 Fällen unsere Sicht der Dinge. In den übrigen drei Verfahren hatten wir die Gründe nicht zu verantworten.“