Menden/Balve. . Es hatte mächtig gekracht am 21. September 2013. Zwei Autos stießen auf der Bundesstraße 229 frontal zusammen. Dann rutschte auch noch ein Motorrad in die Unfallstelle. Drei Menschen wurden bei dem Unfall verletzt.
Die Polizei bezifferte den Sachschaden auf 25 000 Euro. Vor Gericht ging es jetzt um die Höhe einer Geldstrafe für den heute 21-jährigen Unfallverursacher. Einer der drei Verletzten hatte noch lange Schmerzen.
Audi frontal mit Fiat kollidiert
Der Unfallhergang ist unstrittig: Der junge Mendener war mit seinem Audi von Menden kommend aus unerklärlichen Gründen auf Höhe des Hönne-Vital Fitness-Centers auf die Gegenfahrbahn geraten. Das gab der Angeklagte auch gestern vor dem Mendener Amtsgericht so zu. Richter Stephan Hennemann konnte sich nur nicht ganz erklären, wie es auf der trockenen und übersichtlichen Strecke überhaupt zu dem Unfall kommen konnte: „Wo waren Sie mit Ihren Gedanken?“ Darauf hatte auch der Angeklagte keine überzeugende Antwort parat: „Eigentlich war ich bei der Autofahrt.“
Für den Angeklagten, der auch schon zweimal ohne Führerschein auf dem Moped erwischt wurde, stand der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Eigentlich wäre der Fall gar nicht vor Gericht gelandet. Aber der Unfallverursacher hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Ihm war die Höhe der Strafe – 40 Tagessätze zu je 50 Euro – zu hoch. Und das hatte einen einfachen Grund: Die Behörde hatte das Einkommen des jungen Auszubildenden zu hoch geschätzt, weil der Mann keine Angaben zu seinem Verdienst gemacht hatte.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich schnell einig, dass die Summe für den 21-Jährigen, der 650 Euro netto monatlich verdient, zu hoch ist. Das Verfahren wurde unter der Auflage eingestellt, dass der Angeklagte 750 Euro in sechs Monatsraten abbezahlt. Das Geld geht an die Deutsche Herzstiftung.