Affeln.

Sternhagelvoll war ein 19-Jähriger aus Affeln, der in der Nacht zum 14. April auf der Borketalstraße in Blintrop unterwegs war. 2,4 Promille Blutalkohol ergab die Analyse einer um 2.13 Uhr entnommenen Blutprobe, nachdem der junge Mann mit seinem VW Golf so einiges mitgenommen hatte, was so am Weg lag: Bei einem ersten Unfall gegen 1.15 Uhr rammte er einen Baum. Unverdrossen fuhr der 19-Jährige weiter und touchierte kurz darauf einen zweiten Baum und drei geparkte Autos. Damit endete die Fahrt, die nun strafrechtlich im Amtsgericht Altena aufgearbeitet wurde. „Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung“ und „Trunkenheit am Steuer“ lauteten die Vorwürfe, wobei die Gefährdung zunächst den jungen Mann selber betraf, weil er allein im Auto war. Die Staatsanwältin sah darüber hinaus ein „hohes Gefährdungspotential für andere Verkehrsteilnehmer“, die in jener Nacht aber nicht in großer Zahl unterwegs waren.

Bisher unbescholtener Lebenswandel

Die Geschehnisse jener Nacht lagen also relativ klar auf dem Tisch, und der 19-Jährige konnte sich noch ausreichend erinnern, um zerknirscht zuzugeben, was er angestellt hatte. So war nur noch die Frage zu beantworten, ob er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen war. Angesichts des bis dahin strafrechtlich unbescholtenen Lebenswandels des Auszubildenden sprach sich Richter Dirk Reckschmidt für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts aus. 80 Tagessätze zu je 25 Euro kommen nun zu dem immensen Sachschaden dazu.

Zudem gab es eine Ermahnung: „Sternhagelvoll mit dem Auto losgeprescht – das ist etwas, was so nicht geht“, sagte ein sehr ernster Richter mit Blick auf einen Blutalkoholwert, bei dem der Normalbürger schon längst nicht mehr laufen könne. Laufen oder Fahrrad fahren wird der 19-jährige Affelner nun häufiger müssen: Erst in acht Monaten darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen.