Balve/Düsseldorf. Die Stadt Balve setzt sich für den Ausbau erneuerbarer Energien ein - aber nicht um jeden Preis. Was sie beim Land NRW erreichen will.

Der geänderte Landesentwicklungsplan (LEP) in Nordrhein-Westfalen legt neue Regeln für den Ausbau von Anlagen erneuerbarer Energie fest. Sie haben Folgen für Balve. Der städtische Fachbereichsleiter Sven Rothauge gab im Ratsausschuss USB einen Überblick über den Stand der Dinge.

Sven Rothauge (Archiv)
Sven Rothauge (Archiv) © WP | ürgen overkott

Er teilte mit, dass die Stadt Balve im Rahmen der Änderung des LEP vom NRW-Wirtschaftsministerium beteiligt worden sei. Das Verfahren sei allerdings in den Sommerferien gelaufen. Eine Beteiligung des zuständigen Ausschusses sei aufgrund der Fristen nicht möglich gewesen, zumal – wie es hieß – eine Fristverlängerung auch nicht gewährt worden wäre. Worum geht es in der Sache?

Die Änderung des LEP konzentriert sich nur auf Zielfestsetzungen, die dem Ausbau erneuerbarer Energien, speziell von Windkraft- und Solarenergie, dienen.

Neue Abstände zu Siedlungen

Bei den Zielfestsetzungen zur Windenergie ist unter anderem die bisher geltende pauschale Abstandsfläche von 1000 Metern gestrichen worden. Abstände zu Siedlungen und Wohngebäuden im Innenbereich sollen 700 Meter betragen, Abstände zu Wohngebäuden im Außenbereich 500 Meter. Ziel sei eine „Akzeptanzsicherung“.

Die Sache um der „Umzingelung“

Ein weiteres Ziel des LEP ist die Begrenzung des Flächenpotenzials für Windenergie je Gemeinde. Es soll auf 15 Prozent der Gemeindefläche begrenzt werden. Begründet wird diese Obergrenze damit, „eine Umzingelung von Ortslagen in Gemeinden“ zu vermeiden. Die Stadt Balve habe vom Wirtschaftsministerium eine Konkretisierung des Ziels verlangt, da die Festlegung von 15 Prozent als Obergrenze keinerlei Regelung zur Flächenverteilung treffe. Die Stadt Balve befürchtet, die vorliegende Planung mache „eine Umzingelung von Ortslagen durchaus möglich“. Die Verwaltung schlägt vor, „einen bestimmten Wert eines freizuhaltenden Blickwinkels bemessen ab einem fiktiven Punkt als Ausschlussvorgabe in das Ziel aufzunehmen“.