Garbeck. Im Januar war das Ende nahe. Vogels Haus in Garbeck sollte abgerissen werden. Der MK wollte es so. Doch dann hatte der LWL eine rettende Idee.

Es ist noch gar nicht lange her, da schien das Ende nahe: das Ende von „Vogels Haus“ in Garbeck. Das Fachwerkhaus mitten im Wald sollte nach dem Willen des Märkischen Kreises abgerissen werden. Doch inzwischen ist die Gefahr abgewendet.

Abriss von Vogels Haus? Moment mal: Lorenz Schnadt (UWG, hier beim Kolpingforum)
Abriss von Vogels Haus? Moment mal: Lorenz Schnadt (UWG, hier beim Kolpingforum) © WP | Alexander Lück

Der Reihe nach. „Mit baurechtlicher Ordnungsverfügung vom 17. Januar 2023 hat der Märkische Kreis angeordnet, das Jagdhaus inklusive Nebenanlagen ersatzlos zu entfernen“, teilte Kreis-Sprecher Alexander Bange auf Anfrage der Westfalenpost im Winter mit. „Sowohl das Jagdhaus als auch die Nebenanlagen sind formell und materiell rechtswidrig. Die erforderlichen Baugenehmigungen wurden in der Vergangenheit nicht erteilt.“ Das Gebäude genieße „!keinen Bestandsschutz“. Zudem werde das Jagdhaus „faktisch nur zu reinen Freizeitzwecken genutzt“. Die gelegentliche Nutzung als Jagdhütte reiche „für eine Privilegierung nicht aus“. Eine nachträgliche Legalisierung sei „nicht möglich“.

UWG-Fraktionschef Lorenz Schnadt, selbst Garbecker, wollte den Entscheid nicht hinnehmen. Er stand mit seinem Ansinnen keineswegs allein. Inzwischen deutet sich eine Lösung an. Der Ratsausschuss ESDS befasst in seiner Sitzung am Mittwoch, 31. Mai, damit.

Ratsausschuss ESDS – ist für derlei Fragen nicht der Ausschuss USB mit Schwerpunkt Baurecht dafür zuständig?

Zeugnis der Geschichte

Die Antwort gibt sich aus der Ausschussvorlage. Die Verwaltung empfiehlt der Politik, das Fachwerkhaus im Wald kurzerhand unter Denkmalschutz zu stellen. Damit stünde der kulturelle Wert des Gebäude über der schnöden Nutzung als Immobilie zu Wohn- oder Gewerbezwecken. Hintergrund der Vorlage ist eine Empfehlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL); die überkommunale Einrichtung mit Sitz in Münster zeichnet für den Denkmalschutz in der Region verantwortlich.

Der LWL hatte dem Gebäude-Ensemble nach einem Ortstermin bereits im Spätwinkel Denkmal-Tauglichkeit bescheinigt: „Das hier in Rede stehende Fachwerkhaus mit dazugehörigem kleinen Wirtschaftsgebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, hier für die Ortsgeschichte von Stephanopel und Garbeck. Legt es doch in seinem hervorragend überlieferten Zustand Zeugnis über das Leben und Wirtschaften von Waldbauern und Köhlern in der Mitte des 19. Jahrhunderts ab. Es gehört damit zu den seltenen und noch dazu gut überlieferten Realobjekten, die uns vor Ort die Lebensverhältnisse vor Augen führen können.“

Das Gebäude auf dem Vogelsberg steht laut LWL für mehrere geschichtliche Entwicklungen.

Zunächst steht das Fachwerk-Ensemble für die Bewirtschaftung des Waldes. Sie sei nicht nur von den Bauernhöfen in den Ortslagen ausgegangen, sondern auch durch Häuser in Einzellage mitten im Wald. Daraus folgt auch eine Bedeutung für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. „Da das Gebäude wohl für die Holzproduktion zur Energieversorgung der Glashütte in Stephanopel entstanden ist, zeigt es auch, warum im 19. Jahrhundert gerade in den ländlich abgelegenen Regionen energieintensive Wirtschaftsbetriebe entstanden sind und wie sie funktionierten“, heißt es.

Zudem sei das Gebäude „aufgrund seines guten Überlieferungszustandes ein gutes Beispiel für die Fachwerkbauweise (Geschossbau) der Mitte des 19. Jahrhunderts“. Ferner macht der LWL volkskundliche Gründe geltend. Die Überformung des land- und forstwirtschaftlich genutzten Hauses in eine Jagdhütte sei baulich erkennbar. Die Hauptstube sei bewusst vergrößert worden – für Jagdgesellschaften.