Menden/Balve. Es wird laut zur Jahreswende. Die Polizei MK sagt, warum und welche Regeln es beim Böllern in Menden und Balve gibt.
Die Polizei des Märkischen Kreises rechnet nach eigenen Angaben im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahren mit einem unruhigeren Jahreswechsel. Die Einsatzstärken werden daher in der Silvesternacht kreisweit erhöht, um das zu erwartende Einsatzaufkommen abarbeiten zu können. Das teilte Polizeisprecher Marcel Dilling am Freitag mit.
Anders als in den vergangenen beiden Jahren, gibt es beim Jahreswechsel 2022/23 keine Verkaufs- oder Ansammlungsverbote. Auch Böllerverbotszonen gibt es im Märkischen Kreis nicht. Es darf also geböllert werden. Dabei gelten Auflagen:
1. Das Böllern an Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und an feuergefährdeten Gebäuden ist verboten.
2. Böllern ist nur zwischen Silvester, 0 Uhr, und Neujahr, 24 Uhr, gestattet.
3. Böller und Raketen dürfen nur Personen über 18 zünden (Klasse 2 Feuerwerk). Kinder dürfen nur Klasse-1-Feuerwerk nutzen, etwa Knallerbsen oder Tischfeuerwerk.
4. Nur Feuerwerk mit CE bzw. BAM Kennzeichnung ist zulässig. Der Verkauf ist nur bis zum Silvestersamstag, 31. Dezember, gestattet.
5. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.
„Wir können nicht oft genug betonen, dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerk erhebliche Gefahren birgt.“ sagte Polizeisprecher Marcel Dilling und appelliert, auf andere Rücksicht zu nehmen. „Alle Einsatzkräfte wünschen sich eine friedliche Silvester-Nacht.“