Balve. Der Millionen-Deal zwischen Stadt Balve und Ruhrverband ging in die letzte Runde. Bleibt das Kanalnetz öffentlich?
Die Verhandlungen über den geplanten Millionen-Deal zwischen Stadt Balve und Ruhrverband in Essen gehen in die letzte Runde. Der Vertrag über die Übertragung des städtischen Kanalnetzes an den überörtlichen Wasserverband soll bis zur nächsten Ratssitzung am 2. November fertig sein. Die Vereinbarung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Kämmerer Hans-Jürgen Karthaus, zugleich Stadtwerke-Chef, informierte den Betriebsausschuss über den Stand der Dinge.
Balve bestimmt weiter über Satzung und Gebühren
„Ganz wichtig ist: Die Satzungshoheit und die Gebührenhoheit bleibt bei uns“, sagte Karthaus. „Der Ruhrverband übernimmt die Abwasserbeseitigungspflicht: Das Sammeln und Fortleiten des Abwassers geht an den Verband ‘rüber. Das betrifft auch alle Pflichten und Risiken, insbesondere Haftungsrisiken im Sinne des Abwasserbeseitigungsgesetzes.“
Der Ruhrverband übernimmt zugleich das wirtschaftliche Eigentum. Juristisch indes bleibt die Stadt Balve Besitzerin des Kanalnetzes.
Abwasser-Beseitigung bleibt öffentliche Aufgabe
Die Abwasser-Beseitigung wird mit der Übertragung keineswegs privatisiert. Der Ruhrverband ist eine Genossenschaft. Die öffentlich-rechtliche Einrichtung wird von Mitgliedsstädten und -gemeinden getragen - wie Balve.
Das Land NRW hat die rechtlichen Voraussetzungen vor sechs Jahren geschaffen. Eine Änderung des Landeswassergesetzes macht die Übertragung kommunaler Kanalisation an den Ruhrverband möglich. „Das Kanalnetz bleibt Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“, betont der Ruhrverband auf seiner Homepage ruhrverband.de.
Balve hat weiter Hoheit über Planung
Der Verband betont, Städten wie Balve bleiben neben der Satzungs- und Gebühren-Hoheit auch die Zuständigkeit für Planung. Die Genossenschaft müsse kommunale Vorgaben, etwa im Rahmen von Stadtentwicklung, „vollständig umsetzen“.
Ausgleichszahlung für Nutzung
Der Ruhrverband darf das erworbene Kanalnetz uneingeschränkt nutzen. Dafür zahlt er einer Kommune wie Balve einen Ausgleichsbetrag. Die Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung des Kanalnetzes (Personal, Material, Kapital) legt der Verband nur auf die übertragende Kommune über deren Beitragshöhe im Beitragswege um. „So wird die Genossenschaft nicht mit Kosten aus der Kanalnetzübertragung auf den Verband belastet“, heißt es.
Kanalnetz okay
Karthaus erklärte weiter, der Zustand von Balves Kanalisation sei in Ordnung. Das sei das Ergebnis einer technischen Zustandsbewertung per Kanalnetzbefahrung. In dieses Verfahren sei die Bezirksregierung in Arnsberg als zuständige Aufsichtsbehörde eingebunden gewesen.
Der Buchwert des Anlagevermögens wurde auf 14,2 Millionen Euro festgesetzt. Der Buchwert entspreche allerdings nicht dem Restwert, bei dem der Zustand des Netzes von Schacht zu Schacht berücksichtigt wird. Karthaus betonte, auch nach dem Vertrag bleibe ein kleiner Teil des Anlagevermögens im Besitz der Stadt Balve – wie Büroausstattung.
Rat muss zustimmen
Stadt Balve und Ruhrverband sind noch dabei, „den künftigen organisatorischen Ablauf auf der technischen Schiene im Einzelnen zu besprechen“. Karthaus war sich sicher, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Der Rat soll in seiner Sitzung am 2. November die endgültigen Beschlüsse fassen – vorausgesetzt, die Verhandlungen zwischen Kommune und Ruhrverband kommen zu einem Abschluss. Karthaus: „Mir wäre lieb, wenn die Beschlüsse im November gefasst würden. Die Bezirksregierung muss darüber informiert werden. Sie muss grünes Licht geben. Würden die Beschlüsse später gefasst, könnte es eng werden.“ Bereits zum Jahreswechsel 2022/23 soll das Kanalnetz an den Ruhrverband übergeben werden.