Balve/Lüdenscheid. Der Kreistag beschließt auch für Balve die Entlastung bei kleinen Einkommen. Wer gut verdient, muss drauflegen. Und für alle steigt der Satz.

Der Märkische Kreis will die Kindergartenbeiträge auch in Balve gerechter aufteilen. Der Kreistag hat dafür eine überarbeitete Satzung beschlossen. Demnach bezahlen als arm geltende Familien keine Beiträge, wohlhabende werden dafür etwas stärker zur Kasse gebeten. Mit der überarbeiteten Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises werden mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres im August 2022 Eltern mit geringen bis mittleren Einkommen entlastet.

Summe der Erträge bleibt gleich: Auch die Stadt Balve muss nicht zuschießen

Durch die neue Festlegung der Beitragsstufen bleibt die Summe der Erträge aber gleich. Somit werden die dem Kreisjugendamt angehörenden Städte wie Balve nicht stärker belastet. Die Beitragsstufen sind in 5000-Euro-Schritten unterteilt, und es sind zwei weitere Beitragsstufen bis über 125.000 Euro ergänzt worden. Die zu zahlenden Beiträge steigen in gleichbleibenden Abständen, die Differenzen bleiben im gebuchten Betreuungsstundenbudget konstant. Und es gilt: „Nach wie vor zahlen Eltern für Geschwisterkinder nur die Hälfte des Beitrags.“

Zahlgrenze angehoben: Statt bei 25.000 Euro im Jahr jetzt 30.000

Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter 30.000 Euro bezahlen keinen Kita-Beitrag. Bisher lag diese Grenze bei 25.000 Euro gezogen. Haben Eltern die maximal mögliche Betreuungszeit von 45 Stunden pro Woche in einer Kindertageseinrichtung gebucht, bezahlt die Einkommensgruppe bis 50.000 Euro weniger Beitrag als bisher. Bei den Beiträgen zur Kindertagespflege (20 Stunden/Woche) werden die Einkommensgruppen bis 75.000 Euro entlastet.

Haushalte über 80.000 Euro müssen höhere Beiträge berappen

Mehr als bisher bezahlen in jedem Fall Eltern mit einem Jahreseinkommen ab 80.000 Euro. Ihr Beitrag für ein Kind in einer Kindertageseinrichtung (bei 45 Stunden) beträgt demnächst 279,20 Euro. Den Höchstbeitrag von 527,20 Euro zahlen Eltern mit einem jährlichen Einkommen über 125.000 Euro.

Mehr als ein Kreistags-Ausschuss

Das Jugendamt des Märkischen Kreises ist zuständig für die Städte und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Anders als alle anderen ist der Jugendhilfeausschuss (JHA) fester Bestandteil des Jugendamtes.Ausschussvorsitzender ist Stefan Herbel (CDU), Stellvertreterin ist Sigrid Schmidt (SPD).Zum JHA gehören stimmberechtigt zu drei Fünfteln Kreistagsmitglieder und zu zwei Fünfteln Vertreter aus Trägern der freien Jugendhilfe. Hinzu kommen beratende Mitglieder aus Schulen, Arbeitsverwaltung, Justiz oder Kirchen.Der JHA soll den Rahmen vorgeben, Grundsatzentscheidungen treffen und steuern – für alles, was Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern an Angeboten der Jugendhilfe in ihrer Kommune vorfinden. Der JHA soll auch eine Lobby für Kinder und Familien sowie deren Umwelt sein.

Eine vom Kreistag ursprünglich angestrebte Harmonisierung der Elternbeiträge im Märkischen Kreis sei wegen der Eigenständigkeit der Kommunen nicht möglich, stellte die Kreisverwaltung fest. Das hänge neben unterschiedlicher Wirtschaftskraft auch an unterschiedlichen politischen Mehrheiten in den Räten. Die Zahlbeträge des Kreisjugendamtes bewegten sich allerdings im unteren Drittel im Vergleich mit den eigenständigen Jugendämtern im Kreis sowie denen der Nachbarkreise, so dass hier nicht von einer unverhältnismäßigen Belastung gesprochen werden könne, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Karsten Meininghaus im Kreistag.

Kindergarten-Elternbeiträge steigen für alle um jeweils 1,5 Prozent

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde zudem eine jährliche Erhöhung der Kindergartenbeiträge um 1,5 Prozent beschlossen, um eine zukünftige Mehrbelastung der Jugendamtskommunen zu verhindern. Eine weitere Änderung der Satzung legt zukünftig den Elternbeitrag auf Grundlage des Gesamtjahreseinkommens der Eltern für das entsprechende Kalenderjahr fest. Bisher war der Elternbeitrag bis zum 31. Juli des Folgejahres (Ende des Kindergartenjahres) festgelegt. Für die Beitragspflichtigen ergibt sich dadurch eine bessere Nachvollziehbarkeit.

Andere Kommunen verfahren bereits ebenso – etwa Menden, Altena, Lüdenscheid oder der Kreis Olpe. Bei einem Kita-Wechsel oder Wechsel der Zuständigkeit ist damit im Verrechnungsverfahren mit den Jugendhilfeträgern eine bessere Nachvollziehbarkeit sowohl für die Eltern als auch für die Jugendämter gewährleistet.