Balve/Menden/Paderborn. Das Erzbistum Paderborn reagiert auf die Corona-Vorgaben des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf. Diese Regeln gelten – nicht nur für Messen.

Das Erzbistum Paderborn hat seine Corona-Regeln für Gottesdienste angepasst. Damit reagiert es auf die seit Mittwoch geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahmen seien bis zum 10. Januar 2021 einschließlich befristet, sagte Bistumssprecher Benjamin Krysmann am Mittwoch der Westfalenpost.

Demnach gilt ab sofort: Gottesdienste können weiterhin unter Beachtung der derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregelung einschließlich der nachfolgend genannten Bedingungen stattfinden.

Maskenpflicht

St.-Blasius-Kirche von oben
St.-Blasius-Kirche von oben © WP | Hans Blossey

Weiterhin besteht die durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske im Gottesdienst in geschlossenen Räumen (ausgenommen die liturgischen Dienste im Altarraum). Bei Gottesdiensten im Freien besteht die Maskenpflicht ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen.

Abstandregeln

Es gilt die bisherige Abstandsregel von 1,5 Metern Mindestabstand. Ausgenommen sind Personen desselben Hausstandes. Die Abstandsregelungen können nicht durch die sogenannte besondere Rückverfolgbarkeit – gemeint ist ein Sitzplan – ersetzt werden.

Teilnehmerobergrenze

Die absolute Teilnehmerobergrenze für Gottesdienste unter Wahrung der geltenden Abstands-und Hygieneregeln beträgt weiterhin 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Freien.

Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Teilnehmenden bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen müssen erfasst werden. Im Behördenjargon heißt das „einfache Rückverfolgbarkeit“. Bei Gottesdiensten im Freien bedarf es keiner Erfassung der Kontaktdaten. Es ist jedoch für eine Abgrenzbarkeit und für geregelte Zu- und Abgänge zum abgegrenzten Bereich Sorge zu tragen.

Die Glocken von St. Blasius in Balve
Die Glocken von St. Blasius in Balve © WP | Fabian Paffendorf

Beisetzungsfeiern am Grab bleiben unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln ohne Obergrenze zulässig. Zwischen nahen Angehörigen darf der Mindestabstand unterschritten werden. Beim Unterschreiten des Mindestabstandes für nahe Angehörige müssen deren Kontaktdaten zu erfasst werden – im Rahmen der einfachen Rückverfolgbarkeit.

Anmeldungen

Für Gottesdienste, bei denen Teilnehmerzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der coronagemäßen räumlichen Kapazität führen können, sind Anmeldungen verpflichtend.

Gesang

Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist untersagt. Das gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Allerdings: Chorgesang und Instrumentalmusik sind im Gottesdienst weiter möglich. Für die Sängerinnen und Sänger sowie für Blasinstrumente gilt eine Abstandsregel von zwei Metern untereinander. Zwischen Darstellenden und Publikum muss ein Mindestabstand von vier Metern gesichert werden.

Zur Vorbereitung auf die Mitgestaltung der Liturgie dürfen Chöre und Scholen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln auch weiterhin proben. Die Proben gelten als erweiterte Form der Liturgie.

Informationspflicht

Für alle Gottesdienste besteht eine Informationspflicht an die örtlichen Behörden, im Regelfall das Ordnungsamt). Es muss mitgeteilt werden, wann und wo Gottesdienste gefeiert werden. Dabei sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Gottesdienste unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung und der mit der Staatskanzlei in Düsseldorf abgesprochenen kircheninternen Regeln gefeiert werden.

Sternsingen

Sternsingen in der Vor-Corona-Zeit: Lotta (unten links), Joel (mit Stern in der Hand), Jule (rechts oben) und Lisa (rechts unten) ziehen am Sonntag als Sternsinger in Beckum von Haus zu Haus
Sternsingen in der Vor-Corona-Zeit: Lotta (unten links), Joel (mit Stern in der Hand), Jule (rechts oben) und Lisa (rechts unten) ziehen am Sonntag als Sternsinger in Beckum von Haus zu Haus © WP | Alexander Lück

Das Kindermissionswerk schreibt auf seiner Homepage, dass angesichts der aktuellen Lage Ideen für ein kontaktloses Sternsingen gesammelt werden. Die Sternsinger werden daher im nächsten Jahr nicht von Haus zu Haus gehen. „Sobald detailliertere Informationen seitens des Kindermissionswerkes vorliegen, wird darüber informiert“, hieß es.

Krippenspiele

Krippenspiele im Gottesdienst sind unter Einhaltung der Hygieneregelungen möglich. Das beinhaltet auch das Einüben der Krippenspiele.

Pfarrbüros

Die Pfarrbüros sind, abgesehen von Notfällen, für den Publikumsverkehr zu schließen. Gleichzeitig ist die Erreichbarkeit des Pfarrbüros sicherzustellen. Pfarrheime können unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln und der Corona-Schutzverordnung genutzt werden.

Zusätzliche Einschränkungen

Die Corona-Schutzverordnung sieht die Möglichkeit vor, dass die örtlichen Behördenbei Überschreiten des 7-Tages-Inzidenzwertes von 200 im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen.

Das Erzbistum empfiehlt Pastoralverbünden und Gemeinden, insbesondere an den Weihnachtstagen, zu Beginn des Gottesdienstes entsprechende Verhaltenshinweise zu geben, damit sich alle Teilnehmenden an die Vorgaben wie Abstandgebot und Gesangsverbot halten.