Balve. Gewinne und Gewerbesteuern der Sparkasse sollen nach einem neuen Verteilungsschlüssel ausgeschüttet werden. Wie die Ratsvorlage aussieht.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vorgeschlagen, die Gewinn- und Gewerbesteuerverteilung an die Kommunen künftig nach den ermittelten Durchschnittsquoten der vergangenen zehn Jahre vorzunehmen. Mit diesem Vorschlag befasst sich der Rat am 4. November.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes hat für das Geschäftsjahr 2019 dieser Regelung einstimmig zugestimmt. Erforderlich ist aber noch eine Satzungsänderung. Eine Änderung der Satzung bedarf eines Beschlusses der Verbandsversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmenzahl und der Zustimmung der Vertretungen der Verbandsmitglieder. Die Satzungsänderung muss der kommunalen Aufsichtsbehörde angezeigt werden.
Balve erhielt im Mittel 13,42 Prozent
Balve erzielte in den vergangenen zehn Jahren Ausschüttungsquoten zwischen 12,68 und 14,34 Prozent,. Im Mittel waren es 13,42 Prozent.
In der Zeit nach der Sparkassenfusion wurde eine Betriebsstellenkennzeichnung innerhalb der Kontonummer genutzt, um die relevanten Einlagen zu identifizieren und den Trägerkommunen zuordnen zu können. Mit der Möglichkeit der Online-Kontoeröffnung ist eine Betriebsstellenzuordnung nicht mehr möglich. Deshalb hatten sich zunächst Kundenbetreuer vor Ort die Einlagen zugeordnet. „Mit der weiteren Konzentration von Personal auf einzelne Hauptstellen und der Betreuung von Kunden mehrerer Marktbereiche durch mittlerweile zentral angesiedelte Mitarbeiter wird diese Datenermittlung zunehmend zu Verwerfungen führen“, heißt es in der Vorlage.
Der Sparkassenvorstand hatte die Problematik dem Verwaltungsrat Ende vergangenen Jahres vorgestellt und später mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates und seinem ersten Stellvertreter besprochen. Nach Recherche verschiedener Möglichkeiten der Datenermittlung wurde vorgeschlagen, die Quote für die Aufteilung eines Ausschüttungsbetrages an die Trägerkommunen aus dem erzielten Durchschnittswert der letzten zehn Jahre für die Zukunft festzuschreiben.