Balve. Coroan stellt alles auf den Kopf - auch in Balve. Gerade deshalb sind Presseanfragen so wichtig. Doch Bürgermeister Mühling mauert,
Die Stadt Balve hat. wie so viele öffentliche Einrichtungen, in der Corona-Krise alle Hände voll zu tun. Vieles gelingt auch in der Stunde der Not. Dennoch bleiben Fragen offen. Wie organisiert die Stadtverwaltung derzeit ihre Arbeit? Wie müssen die Betroffenen der neuen Regelungen formiert werden? Wer kontrolliert die Einhaltung der Corona-Vorgaben? Die Stadt schweigt mit fragwürdiger Begründung.
„Auf Grund der aktuellen Situation, ist es uns zurzeit nicht möglich, Einzelanfragen durch die Redaktionen zu beantworten“, teilte Bürgermeister Hubertus Mühling per Mail mit. Die städtische Verwaltung sei „massiv mit der Ausführung und Umsetzung der täglichen Erlasslagen beschäftigt. Hier gilt es, zunächst Prioritäten zu setzen. Über allem steht das Gebot der Umsetzung der erlassenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig gehören die städtische Verwaltung und die Stadtwerke Balve zur sogenannten kritischen Infrastruktur. Deshalb müssen diese Bereiche besonders geschützt und abgeschottet werden. Auch diese Umsetzung bindet zurzeit viele Kräfte.“
Schutz der Bevölkerung
Für die Stadtverwaltung kündigte Mühling an, die Presse lediglich „mit entsprechenden Pressemitteilungen zu aktuellen Situationen und Lagen“ zu versorgen. Die Stadt sei „bemüht, diese Mitteilungen jeweils bis 13 Uhr gesendet zu haben“. Mühling an die Presse: „Ich bitte Sie deshalb, zunächst von individuellen Einzelanfragen Abstand zu nehmen. Nichts ist zurzeit wichtiger, als der Schutz der Bevölkerung und die Verlangsamung der Virusausbreitung.“
Die Ansage verstößt gegen das Landespresserecht. Behörden seien „verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“. Die Auskunftspflicht ist eingeschränkt, wenn
1. durch Auskünfte die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnten.
2. Auskünfte dürfen zudem Vorschriften über die Geheimhaltung nicht entgegenstehen.
3. Ein „überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse“ erlaubt ebenfalls eine Einschränkung der Auskunftspflicht.
4. Wenn der Umfang der erwünschten Auskünfte das zumutbare Maß überschreitet, besteht kein Anspruch auf Auskunft.
Der Geschäftsführer des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Volkmar Kah, sagte der WP: „Die Stadt Balve muss, anders als die Polizei, nicht umgehend reagieren. Aber sie muss Auskünfte auf Anfragen geben – zumindest in einem zumutbaren Zeitraum.“