Balve/Menden.

Betrug bei Ebay: Dafür musste sich eine 30-jährige Frau aus Balve am Donnerstag vor dem Amtsgericht Menden verantworten. Sie kam mit einem Strafbefehl davon. Dennoch ist für sie der Fall noch nicht ausgestanden.

Für 40 Euro soll die Angeklagte einen Kappzaum für Pferde auf der Online-Verkaufs-Website „Ebay Kleinanzeigen“ angeboten und dann verkauft haben – ohne weder den Gegenstand liefern zu können noch das Geld zurückzubezahlen.

Ohne Anwalt zum Gericht

Die gelernte Grafikdesignerin erschien am Donnerstagmorgen um neun Uhr ohne Anwalt zum Termin des Verfahrens. Nach Feststellung der Personalien verlas die Richterin den Strafbefehlsantrag. Die Angeklagte musste sich den Vorwurf gefallen lassen, durch Vortäuschung falscher Tatsachen für einen Irrtum gesorgt zu haben. Was war passiert?

Im November 2018 habe die Angeklagte der Anklage zufolge das Zaumzeug verkauft, ohne es je verschicken zu wollen. Eine Kaufinteressentin hatte den Kappzaum im Internet damals entdeckt und wollte ihn kaufen. Nach einem kurzen Gespräch hatten Verkäuferin und Kaufinteressentin sich laut Anklage geeinigt. Die Käuferin habe das Geld überwiesen, hieß es. Danach habe sie weder Ware noch Antwort der Angeklagten erhalten.

Der Trick mit der zweiten Kaufanfrage

Aus diesem Grund habe eine Freundin der Zeugin sich als eine Interessentin für das Stück ausgegeben – sie erhielt die Antwort, es sei noch verfügbar. Die Freundin der Zeugin gab sich zu erkennen. Daraufhin habe die Angeklagte behauptet, das Geld sei nie angekommen. Nach einer Bildschirmaufnahme (Screenshot) der Überweisung als Beweis habe wieder jegliche Antwort gefehlt. „Ich nutze immer Onlinebanking“, erklärte die Angeklagte dem Gericht. „Dass die Überweisung über die 40 Euro eingegangen ist, habe ich erst nach Erhalt des Briefes vom Gericht gesehen.“ Sie wolle sich keinesfalls rausreden, erklärte die junge Frau.

Laut eigener Aussage habe sie aber nie einen Kappzaum verkauft. Lediglich alte Möbel nach ihrem Umzug nach Balve und kleinere Sachen. „Es ist aber wirklich nie etwas gewesen.“

Die Sache mit dem Ex-Freund

Gebäude Amtsgericht Menden.
Gebäude Amtsgericht Menden. © Westfalenpost | Martina Dinslage

Sie nehme daher an, dass ihr Ex-Freund etwas mit den Betrugsvorwürfen zu tun habe. „Die Fälle häufen sich“, schilderte die Angeklagte. Von ihrem Ex-Freund habe sie sich Mitte letzten Jahres getrennt – nachdem er sie bezüglich Miete ausgenutzt habe und teure Verträge über ihren Namen abgeschlossen habe. Als Beispiel nannte sie einen Fall, in dem er sich über ihren Namen im Fitnessstudio angemeldet haben soll, für das dann 1000 Euro von ihr verlangt wurden.

Die 30-Jährige schilderte außerdem Stalkingvorfälle, sprach von einer bipolaren Störung des Mannes und Suizidandrohungen.

Inzwischen wurde der Betrag für den Kappzaum an die Zeugin zurücküberwiesen:„Für sie ist die Sache erledigt“.

Warum das Verfahren noch nicht beendet ist

Aufgrund der Aussagen der jungen Frau schlug die Richterin vor, das Verfahren einzustellen. Nachdem auch die Staatsanwaltschaft zustimmte, erfolgte eine Erklärung der Richterin: „Sie haben dann eben in ihrer Strafakte quasi diesen Hauch an Schmutz kleben.“

Anschließend fragte die Richterin, was denn bei der Vorbestrafe wegen Betruges vor zwei Jahren passiert sei. Die Angeklagte reagierte fassungslos. Sie gab an, weder von Vorbestrafung noch von Tagessätzen etwas zu wissen. „Ich fall hier grad’ aus allen Wolken“, sagte sie schockiert.

Dies bewog die Richterin im Nachhinein dazu, den Fall weiter aufzurollen und den Ex-Freund der jungen Frau bei Möglichkeit vorzuladen. Damit ist die Verhandlung vertagt. Sie wird an einem neuen Termin fortgesetzt.

INFO

Ein weiterer Fall von Betrug im Online-Handel hat am Donnerstag ebenfalls auf der Tagesordnung.

Eine mehrfach vorbestrafte Balverin soll beim Kleinanzeigen-Portal Ebay eine Motorsäge für 95 Euro verkauft haben – ohne das Gerät an den Kunden auszuliefern.

Trotz der Vorladung zur Verhandlung der Strafsache erschien die Frau nicht.

Ein Termin wird neu angesetzt. Staatsanwaltschaft beantragt Vorführung.

Das Amtsgericht im Netz: www.ag-menden.nrw.de.