Balve. . An der Kormke gibt es nach Beobachtung der UWG immer mehr gefährliche Situationen. Als Hauptgefahrenquelle hat sie parkende Autos ausgemacht.

Ein zeitlich befristetes Halteverbot an der Kormke zwischen Hönnebrücke und der Kreisverkehr-Ausfahrt Hönnetalstraße fordert die UWG-Fraktion. Wie Fraktionschef Lorenz Schnadt erklärte, soll das Halteverbot werktags von 6 bis 18 Uhr gelten.

Laut Schnadt haben sich die Verkehrsströme von und nach Neuenrade seit Bestehen der Ortsumgehung Garbeck und erst recht nach Fertigstellung des Kreisels an der Sparkasse„wesentlich verändert“. Früher sei der Verkehr vorwiegend über die B 229 gelaufen. Inzwischen habe sich der Hauptverkehrsstrom auf die Kreisstraße (K) 11 (Garbecker Straße, Im Braucke) verlagert. Schnadt: „Gerade zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Nachmittag entsteht ein hoher Verkehrsdruck auf den Straßen. Dabei kommt es häufig zu gefährlichen Situationen.“

Lücken-Springen gefährlich

Eng werde es vor allem dann, „wenn zwischen Hönnebrücke und Kreisverkehr am rechten Fahrbahnrand Fahrzeuge parken und gleichzeitig Begegnungsverkehr aus dem Hönnetal in Richtung Garbeck entgegenkommt“. Verkehrsteilnehmer müssen auf ihrem Weg nach Balve „zwischen den parkenden Autos von Lücke zu Lücke springen“. Das behindere den Verkehrsfluss. Außerdem seien Autos gefährdet, die parkende Fahrzeuge passieren. Noch einmal Schnadt: „Ich gehe davon aus, dass sich auch die Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle in dem Bereich deutlich erhöht hat.“

Am meisten Verkehr gibt es nach Schnadts Feststellung im Berufsverkehr am Morgen und am Abend. Die Gründe seien naheliegend. Die größten Gewerbegebiete von Balve wie Neuenrade liegen an der Stadtgrenze, in Garbeck hüben und Küntrop drüben. Dazu komme Einkaufsverkehr aus Neuenrade in Richtung Aldi an der Hönnetalstraße sowie in Gegenrichtung Baumarkt-Verkehr aus Balve.

Schnadt denkt aber auch an die Anwohner der Kormke. Be- und Entladen sowie Parken zur Nachtzeit und am Sonntag solle weiterhin möglich sein: „Von daher ist eine zeitliche Beschränkung des Halteverbots ausreichend und angemessen.“