Balve. . Gemeindereferentin Elke Luig ist Präventionsbeauftragte. Mit einem Team entwickelte sie ein Schutzkonzept. Worum geht es im Kern?

Der Pastoralverbund Balve-Hönnetal hat ein Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlicher fertig gestellt. Es beruht auf den Erfahrungen aus der Arbeit in verschiedenen Gruppen, Gremien und Einrichtungen und soll Ehren- wie Hauptamtliche sensibilisieren, im Ernstfall aber auch Handlungsleitfaden sein. Hauptbestandteil sind außerdem Schulungen aller Akteure.

„Gott sei Dank“, sagt Gemeindereferentin Elke Luig, „habe ich einen Fall sexuellen Missbrauchs in meiner Arbeit bislang noch nicht mitbekommen.“ Womit natürlich nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden kann, dass es Fälle von Übergriffen nicht auch vor Ort gegeben haben kann. Aber totalen Schutz und Sicherheit kann es, wie bei anderen Dingen im Leben auch, natürlich nicht geben. Und einen Generalverdacht in den Raum zu stellen, so Pfarrer Andreas Schulte, wolle auch niemand. Das Institutionelle Schutzkonzept, an dem gut eineinhalb Jahre im Pastoralverbund gearbeitet und welches gestern vorgestellt wurde, bietet vielmehr vielfältige Informationen und die größtmögliche Sensibilisierung für das Thema sexuelle Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.

Federführung liegt bei Elke Luig

Das Erzbistum Paderborn hat bereits 2011 eine Präventionsordnung veröffentlicht, Gleiches auch den Gemeinden aufgegeben und fordert vor Ort Präventionsbeauftragte aus dem Team der Hauptamtlichen. In Balve hat Gemeindereferentin Elke Luig diese Aufgabe übernommen.

Das unter ihrer Verantwortung erstellte Dokument umfasst über 30 Seiten im DIN-A-5-Format. Das Papier entstand, nachdem Luig zu allen Gruppen und Verbänden, die im Pastoralverbund in irgendeiner Form mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Kontakt aufgenommen hatte. Sie verteilte dort Fragebögen, holte Informationen ein über sensible Räume und Situationen. So ist exakt für jede Form der hier stattfindenden Jugendarbeit genau festgehalten, welche Situationen potenziell das Risiko eines Missbrauchs bergen könnten – sei es, dass eine Toilette einsam im Kellergeschoss eines Gebäudes liegt oder Wege dahin schlecht beleuchtet sind.

Grundsätzlich immer als risikobehaftet werden Situationen genannt, wo ein Schutzbefohlener alleine im Raum mit einem Betreuer/Mitarbeiter/Erwachsenen ist. Als anderes konkretes Beispiel nennt Elke Luig etwa die Gottesdienstvorbereitung der Messdiener in der Sakristei: „Wenn jemand an den Gewändern zupft, um diese zu richten, sei es der Küster oder jemand anders, dann gehen diese Berührungen nur mit Erlaubnis.“ Und weiter: „Wenn Kinder auf mich zustürmen und mich zur Begrüßung in den Arm nehmen wollen, ist das total in Ordnung. Aber das sollte nicht von mir ausgehen, ich darf sie nicht dazu drängen.“

Schulung der Mitarbeiter wichtig

Ein wichtiger Teil des Konzeptes: die Schulung aller Ehren- und Hauptamtlichen der Gemeinde. Der Grad dieser Ausbildung hängt auch von der Intensität des Kontaktes zu den Schutzbefohlenen ab. Ist dieser nur sehr punktuell (zum Beispiel bei einem nebenamtlichen Kirchenmusiker oder Büchereimitarbeiter) reicht das Durcharbeiten einer entsprechenden Broschüre und die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung.

Wenn bei den Aktivitäten Übernachtungen vorkommen, etwa einer Ferienfreizeit, ist schon eine sechsstündige Schulung notwendig, ebenso die Vorlage eines Führungszeugnisses. Gleich über mehrere Tage wurden die Hauptamtlichen geschult. Insgesamt haben aus dem Pastoralverbund schon über 200 Personen diese Fortbildung durchlaufen, alle weiteren sollen in nächster Zeit folgen. Die Schulungen finden abends oder am Wochenende statt, teilweise vor Ort, aber auch in der näheren Umgebung.

Auch wenn Pfarrer Schulte erklärt, bei der überwiegenden Mehrheit der Engagierten auf Verständnis zu stoßen, will er vereinzelte Kritik nicht leugnen.

Kirche setzt Signal

Der Pastoralverbund setzt auf konsequente Schulung der Mitarbeiter. Sollte sich jemand standhaft weigern, an einer Schulung teilzunehmen, ist für ihn oder sie in der Kinder- und Jugendarbeit kein Platz mehr. Wenn überhaupt, sollte das aber die große Ausnahme bleiben. Was den Beteiligten auch wichtig ist: Es gibt keine genaue Handlungsanleitungen für Verdachtsfälle. Elke Luig: „Ich selber weiß auch nicht alles. Aber ich weiß, wohin man sich wenden kann.“