Balve. . Wildwechsel im Straßenverkehr: Wegen der Zeitumstellung ist die Gefahr von Unfällen gestiegen. Was Autofahrer tun sollten.
Meist passiert es in der Dämmerung – Unfälle zwischen Wild und Autofahrern führen jährlich zu etwa 20 Verkehrstoten, viel Tierleid und etwa 680 Millionen Euro Sachschäden. Zur Zeitumstellung ist besondere Vorsicht geboten, denn die Tiere kennen keine Uhrzeit und werden vom starken Verkehrsaufkommen oftmals überrascht. Auch im Märkischen Kreis kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, warnt die Märkische Kreisjägerschaft.
„Die Morgen- und Abendstunden, wenn das Wild zwischen seinen Einständen im Wald und den Wiesen wechselt, um Futter zu suchen, sind besonders gefährlich“, erläutert die Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Maria Watermann. Ein Zusammenstoß bei hoher Geschwindigkeit kann verheerende Folgen haben. „Ein Reh von nur 20 Kilogramm hat bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Auftreffgewicht von fast einer halben Tonne“, sagt Maria Watermann, „so kann ein Unfall tödliche Folgen für die Insassen haben.“
Sicherheitsabstand einhalten
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß, muss die Polizei vom Fahrer benachrichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Wild geflüchtet ist. Die Kreisjägerschaft rät zu folgenden Punkten, um Wildunfälle zu verhindern:
Fahrbahnränder beobachten;
Wildwechselschilder beachten;
Sicherheitsabstand einhalten;
bei Anblick eines Rehes mit weiterem Wild rechnen;
wenn Wild auf die Straße wechselt: Geschwindigkeit reduzieren, hupen, abblenden, nachfolgenden Verkehr beachten, an den eigenen Schutz denken. Ist eine Kollision nicht zu verhindern, ist ein frontaler Zusammenstoß ungefährlicher, als ein Seitenaufprall gegen einen Baum.
Wenn es zu einem Unfall kommt und ein Tier angefahren oder überfahren wurde:
umgehend anhalten;
Warnweste anziehen;
Unfallstelle absichern;
bei Verletzten, diese versorgen;
überfahrenes Wild von der Fahrbahn entfernen, wenn dies nicht möglich ist kennzeichnen (Warndreieck, Blinklicht);
Unfallort markieren;
unverzüglich die Polizei informieren;
Jagdausübungsberechtigten informieren ggf. über die Polizei;
Wildunfall durch Unfallmeldung bestätigen lassen, damit eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung möglich ist.