Balve/Menden. . Wegen Betrugs musste sich ein 20-jähriger Balver am Dienstag im Amtsgericht Menden verantworten.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, sich im Zeitraum zwischen dem 8. Mai und 6. Juni 2017 einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft zu haben. Er soll der Agentur für Arbeit seine neue Beschäftigung verschwiegen und zu Unrecht etwa 486 Euro Arbeitslosengeld I kassiert haben.
Balver: Keine Absicht
Der Angeklagte räumte den Vorwurf direkt zu Beginn der Verhandlung ein. Er habe aber nicht in krimineller Absicht gehandelt. „Ich war zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos. Meine neue Stelle hat sich mit dem Arbeitslosengeld überschnitten. Ich habe das komplette Geld vor zwei Wochen zurück überwiesen.“
„Mir fehlte ein Ansprechpartner“
Es sei doch klar gewesen, dass er der Bundesagentur für Arbeit sagen müsse, dass er in einem neuen Beschäftigungsverhältnis stehe, meinte Richter Wefers. „Nein, mir war das nicht klar. Mir hat niemand geholfen, ich hatte keine Ahnung davon“, entgegnete der Angeklagte. „Mir fehlte ein Ansprechpartner.“
Schulden angehäuft
Zudem habe er während der Zeit als Arbeitsloser auch noch Schulden angehäuft. Im Gericht war die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 200 Euro bereits ein Thema. Der Balver muss ein Schreiben erhalten haben.
„Der Brief ist aber weg“, sagte der 20-Jährige. Wahrscheinlich habe ihn der neue Besitzer des Wohnhauses weggeschmissen, ohne ihn zu informieren. Auch die Rechtsanwältin sei ihm keine Unterstützung gewesen. „Ich brauche einen Rechtsanwalt, der mir hilft.“ In diesem Verfahren verzichtete der Angeklagte auf einen Rechtsbeistand.
Verfahren eingestellt
„Sind Sie denn damit einverstanden, dass das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt wird?“, wollte Richter Wefers wissen. „Ja klar, auf jeden Fall“, so der Balver.
Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Der Angeklagte muss einer Sozialeinrichtung 200 Euro zahlen – in monatlichen 40-Euro-Raten. Außerdem muss er dem Gericht ein Beleg vorzeigen, dass die 486 Euro an die Bundesagentur für Arbeit in Dortmund überwiesen worden sind. Kommt der Balver den Verpflichtungen nach, ist er nicht vorbestraft.