Balve. .

Eine WhatsApp, ursprünglich aus dem Hochsauerlandkreis, verbreitet sich auch in Balve und Menden wie ein Lauffeuer. Darin wird vor einer „Bande“ gewarnt, die im Namen der Feuerwehr von Haus zu Haus zieht, um zu überprüfen, ob ab dem 1. Januar 2016 vorschriftsmäßig Rauchmelder vorhanden sind. „Die versuchen, in die Häuser zu kommen“, heißt es in der Textbotschaft. Bekannt seien Fälle in Sundern, Arnsberg und Meschede.

Telefon steht nicht still

Bei Polizei-Pressesprecher Marcel Dilling steht das Telefon aus diesem Grund gestern Morgen nicht still. „Wir wissen von solchen Fällen nur aus den sozialen Medien. Es mag sein, dass sie passiert sind, polizeilich bekannt sind sie im Märkischen Kreis aber noch nicht.“ Falls tatsächlich Personen an Wohnhäusern schellen und vorgeben, im Auftrag der Feuerwehr unterwegs zu sein, liege der Verdacht einer Betrugsmasche oder eines Diebstahls nahe. Dilling: „Generell warnt die Polizei davor, keine Geschäfte an der Haustür abzuschließen und fremde Personen in das Haus zu lassen.“ Sollten windige Gestalten in Balve oder im Kreisgebiet ihr Unwesen treiben, rät der Polizei-Pressesprecher dazu, direkt die 110 zu wählen.

Ohne sprichwörtlich die Pferde Scheu machen zu wollen, stellt auch Stadtbrandinspektor Frank Busche im Gespräch mit unserer Zeitung klar: „Die Feuerwehr geht nicht von Haus zu Haus mit dem Auftrag, die Rauchmelder zu überprüfen.“ Und erst Recht nicht müssten dazu die Wohnräume in Augenschein genommen werden.

In anderen Teilen Deutschlands ist diese Masche der Trickdiebe allerdings bereits aktenkundig. Aus Sicht der Polizei gilt: Weder Feuerwehr noch von der Wehr beauftragte Personen oder eine andere Behörde kontrollieren Rauchmelder in Privatwohnungen. Es könne sich, sollte jemand mit dieser Legende vorsprechen, nur um einen Betrüger oder Dieb handeln. Dieser möchte möglicherweise ausspionieren, ob jemand zu Hause ist, oder die Situation für Diebstähle nutzen.

Keine Kontrolle

Für neu erbaute Wohnhäuser und entsprechende Umbauten gilt eine Rauchmelderpflicht, für alle anderen Häuser und Wohnungen eine Übergangspflicht bis zum 31. Dezember des Jahres. Kontrolliert werde diese Verpflichtung aber nicht, heißt es bei der Polizei.