Arnsberg.

Das Schöffengericht verurteilte einen 28-jährigen Arnsberger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung wegen schwerer Brandstiftung im minder schweren Fall. Er war angeklagt, am 12. Mai die Kapelle in Wintrop in Brand gesteckt zu haben.

„Es handelt sich deshalb um eine schwere Brandstiftung, weil der Angeklagte ein Gebäude, das zu gottesdienstlichen Versammlungen bestimmt ist, in Brand setzte“, erklärte der Vorsitzende Richter. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Aufgrund seines Hanges zu Rauschmitteln bestehe die Gefahr, dass er auch zukünftig straffällig werden könnte.

Der Mann, der längere Zeit ohne festen Wohnsitz lebte, räumte den Vorwurf ein, nicht aber ohne deutlich zu machen, dass er zur Tatzeit unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden habe.